Nach Abschwächung Heizungsgesetz: Klimaschutzeffekt kleiner als erhofft
Lange wurde über das Heizungsgesetz gestritten, am Freitag soll die abgeschwächte Version durch den Bundestag. Doch neue Berechnungen zum erwarteten Klimaeffekt sorgen für Ernüchterung.
Am Donnerstag hat das Wirtschaftsministerium neue Berechnungen zur CO2-Einsparung beim geplanten Heizungsgesetz vorgelegt. Auf Grundlage der Berechnungen fällt der geplante Klimaschutz geringer aus als angenommen und das unter Umständen um 25 Prozent. Grund für die neuen Berechnungen seien umfangreiche Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs.
Nach Angaben des Ministeriums wird davon ausgegangen, dass rund drei Viertel der geplanten Treibhausgasminderung bis 2030 möglich ist. Dies entspricht einem Minus von rund 13,5 Millionen Tonnen zum ursprünglichen Gesetzentwurf, bei dem mit einer Einsparung von rund 54 Millionen Tonnen bis 2030 gerechnet wurde. Diese Schätzungen basieren auf Berechnungen des Öko-Instituts.
Einsparungen bis zu 40 Millionen Tonnen CO2
Das Institut arbeitete für seine neuen Schätzungen mit drei verschiedenen Szenarien sowie dem schlechtesten Fall. Das Wirtschaftsministerium nimmt Bezug auf ein mittleres Szenario mit "günstigen Rahmenbedingungen". Dies brächte bis 2030 Einsparungen von 39,2 Millionen Tonnen CO2.
Im schlechtesten Fall lägen die Einsparungen nur bei 10,8 Millionen Tonnen. Dies wäre der Fall, würde sich die große Mehrheit der betroffenen Gebäudeeigentümer für nach dem Gesetzentwurf nicht konforme Heizungen entscheiden und auf die Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung warten. Bei Großstädten gilt diese bis 2026, für kleinere und mittlere Städte bis 2028.
Um den größtmöglichen Effekt zu erreichen, setzt das Ministerium auf eine "umfassende und faktenbasierte" Information der Bürger. Zudem verwies es auf die geplante Neuausrichtung der staatlichen Förderung mit "attraktiven Anreizen", um sich früh für eine klimafreundliche Heizung zu entscheiden.
- Nachrichtenagentur dpa