Streiks bei Bahn und Lufthansa Das sind die wichtigsten Tipps für Reisende
Bei der Bahn und bei der Lufthansa geht heute kaum etwas mehr: Die Gewerkschaften GdL und Verdi haben zum Streik aufgerufen. Was Sie wissen müssen.
Reisende und Pendler müssen heute mit massiven Einschränkungen rechnen. Die Lokführergewerkschaft GDL hat seit 2 Uhr zu Arbeitsniederlegungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn (DB) aufgerufen, die nach 35 Stunden am Freitag um 13 Uhr enden sollen. Laut Bahn wird während des Streiks ein Grundangebot im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr angeboten.
Auch an deutschen Flughäfen wird gestreikt. Gleich mehrere Berufsgruppen gehen in den Ausstand und legen wichtige Teile des deutschen Luftverkehrs lahm. Passagiere müssen sich auf Hunderte Flugausfälle und Verspätungen einrichten. Neben dem Bodenpersonal der Lufthansa sind zusätzlich die Luftsicherheitskräfte in Frankfurt und Hamburg von der Gewerkschaft Verdi zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Damit können Passagiere am Donnerstag nicht von diesen beiden Flughäfen fliegen – es sei denn, sie steigen dort nur um.
Bahn rechnet mit massiven Auswirkungen
"Die DB rechnet am Donnerstag und Freitag mit massiven Auswirkungen auf den Bahnbetrieb", teilte eine Bahnsprecherin auf dpa-Nachfrage mit. Wie schon bei vorigen Arbeitskämpfen der GdL ist heute und morgen damit nur rund ein Fünftel der Fernzüge im Einsatz. Im Regionalverkehr kann sich das Angebot je nach Region deutlich unterscheiden. Erst am Samstag solle der Bahnverkehr wieder wie gewohnt laufen, hieß es. Im Güterverkehr hatte der Streik bereits am Mittwochabend begonnen.
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Das sind die wichtigsten Tipps für Bahnreisende
Welche Züge fahren?
Die Bahn will am Donnerstag und Freitag ein "Grundangebot" an Fahrten anbieten. Bei vergangenen Streiks fuhr im Rahmen eines Notfallfahrplans rund jeder fünfte Fernzug. Reisende sollten sich 24 Stunden vor Fahrtantritt informieren und Sitzplatzreservierungen buchen, rät die Bahn. Im Regionalverkehr gibt es regional große Unterschiede, was das Angebot betrifft. Zahlreiche Strecken werden von Privatbahnen betrieben, die nicht vom Streik betroffen sind.
Kann ich kostenlos umbuchen?
Wer eine für Donnerstag oder Freitag geplante Bahnfahrt im Fernverkehr wegen des Streiks verschieben will, kann das Ticket ab sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben. Das Ticket gilt immer für den ursprünglichen Zielort, auch bei geänderter Streckenführung.
- Bahnstreik: Wie Sie eine Entschädigung bekommen
Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden. Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug ausfällt, oder eine Verspätung von mehr 60 Minuten absehbar ist, kann auch das Ticket kostenlos storniert werden. Das Geld gibt es in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück. Wer mit einem Ticket für den Nahverkehr auf einen höherwertigen Zug umsteigen will, etwa einen ICE oder EC, muss das Geld dafür auslegen, kann es sich aber rückerstatten lassen. Dies gilt jedoch nicht für das Deutschlandticket oder andere stark reduzierte Angebote.
Wann gibt es Entschädigung?
Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde später als geplant erreicht wird, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
Wurde nur ein Teil der gebuchten Strecke gefahren, können sich Fahrgäste den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer die Reise abbricht und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt ebenfalls den vollen Preis zurück.
Wie komme ich an mein Geld?
Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Es ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden. Dies gilt jedoch nicht für zu stornierende Sitzplatzreservierungen. Reisende müssen sich dafür an eine DB Verkaufsstelle wenden.
Das Fahrgastrechte-Formular gibt es außerdem im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen - bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden.
Weitere Streiks
Die GDL hat bereits angekündigt, nach Ende des Streiks am Freitag weitere Arbeitskämpfe einzuleiten - und diese "Wellenstreiks" will die Gewerkschaft dann nicht mehr frühzeitig ankündigen. Der Bahn dürfte das Erstellen eines Notfallfahrplans somit deutlich erschwert werden. Auch das Vorziehen der Reise im Rahmen einer Sonderkulanz wäre dann wahrscheinlich nicht möglich.
Diese Flughäfen sind betroffen
Parallel dazu gibt es im Luftverkehr mehrere Streikaufrufe der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. So ist das Bodenpersonal der Lufthansa für die passagiernahen Bereiche ab 4 Uhr am Donnerstagmorgen bis Samstagmorgen um 7.10 Uhr zum Arbeitsausstand aufgerufen. Die Lufthansa rechnet deshalb mit "umfassenden Auswirkungen" auf das Flugprogramm. Außerdem ist es an den Flughäfen in Frankfurt am Main und in Hamburg wegen eines ganztägigen Verdi-Streikaufrufs beim Sicherheitspersonal am Donnerstag nicht möglich, eine Flugreise anzutreten. Allein in Hamburg fallen 141 Abflüge und Ankünfte aus. Auch am Airport Düsseldorf ist das Sicherheitspersonal aufgefordert, die Arbeit niederzulegen. Hintergrund der Streiks sind Tarifkonflikte, die sich um höhere Löhne, aber auch um bessere Arbeitsbedingungen drehen.
Der Flughafen München soll hingegen trotz Streiks am Donnerstag und Freitag geöffnet bleiben, rechnet aber mit vielen Flugausfällen. "An beiden Streiktagen finden nur 10 bis 20 Prozent des Flugprogramms statt", teilte eine Sprecherin der Lufthansa mit. Auch an anderen bayerischen Airports wird mit Einschränkungen gerechnet, zum Beispiel in Nürnberg.
Das sollten Flugreisende beachten
Informieren:
Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen ist es der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken oder ein PDF zu erstellen, um später einen Beleg zu haben.
Stornieren oder umbuchen:
Grundsätzlich können Kunden einen streikbedingt gestrichenen Flug stornieren, sie bekommen dann ihr Geld zurück. Dafür hat die Airline sieben Tage Zeit. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann.
Ist ein Ersatzflug erst am kommenden Tag oder später möglich, muss die Airline Übernachtungen und Transfers zum Hotel bereitstellen. Bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen. Verbraucherschützern zufolge können Pauschalreisende ab einer Verspätung von fünf Stunden den Reisepreis mindern.
Generell müssen Fluglinien alles Zumutbare tun, um ihre Passagiere trotz Ausfällen bei Streiks kostenlos auf alternativen Wegen zu vergleichbaren Konditionen an ihr Ziel zu bringen. Je nach Umständen und Entfernung kann ein alternativer Transport auch durch Bereitstellung von Bahnfahrten oder Mietwagen erfolgen.
Auf der Seite der Lufthansa heißt es unter dem Punkt "Flugunregelmäßigkeiten", dass Kundinnen und Kunden ihr Flugticket für bestimmte Strecken kostenlos in eine Fahrkarte der Deutschen Bahn umwandeln können, wenn das Unternehmen keinen passenden Ersatzflug anbieten kann. Das geht online, eine Anreise zum Flughafen ist dafür nicht notwendig. Bei der Deutschen Bahn wird am Donnerstag und bis Freitagmittag allerdings auch gestreikt.
Verspätung:
Bei Flügen bis zu 1500 Kilometern Länge haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern nach vier Stunden. Ist eine Fluggesellschaft nicht erreichbar oder verweigert eine Kooperation, können sich Betroffene selbst darum kümmern und ihre Auslagen später zurückfordern.
Entschädigung:
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Früher wurden Streiks juristisch meist als ein Fall höherer Gewalt eingestuft, in dem die Gesellschaften betroffenen Passagieren keine Entschädigung zahlen müssen.
Inzwischen hat sich die Rechtslage allerdings ausdifferenziert. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2021 zu einem Pilotenstreik bei der Fluglinie SAS, dass dieser kein sogenannter außergewöhnlicher Umstand sei, der ein Unternehmen von der Zahlung einer Entschädigung laut europäischer Fluggastrechteverordnung entbinde. Experten betonen, dass immer der konkrete Fall geprüft werden müsse. So kann sich ein Unternehmen durch rechtzeitige Informationen oder besondere Umstände entlasten.
GdL-Chef räumt Fehler ein, macht aber dennoch weiter
GDL-Chef Claus Weselsky machte für die erneute Eskalation im Tarifkonflikt den Vorstand der Deutschen Bahn verantwortlich. Dieser habe sich in den letzten Verhandlungen "keinen Millimeter bewegt". Kernforderung der Gewerkschaft ist die schrittweise Einführung einer 35-Stunden-Woche bis 2028 bei vollem Lohnausgleich.
In die Kritik geriet am Mittwoch aber vor allem Weselsky selbst, der gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" einen "Denkfehler" eingeräumt hatte. Er hatte am Montag gesagt, dass die in dem festgefahrenen Tarifkonflikt eingesetzten Vermittler – der ehemalige Innen- und Verteidigungsminister Thomas de Maizière für die Bahn und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (beide CDU) für die GDL – lediglich eine Absenkung der Wochenarbeitszeit auf 36,5 Stunden vorgeschlagen hätten, davon eine halbe Stunde als Wahlmodell.
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP