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Bund entlastet Gas- und Wärmekunden mit 4,3 Milliarden Euro


"Dämpfte den Energiepreisanstieg"
Bund entlastet Gas- und Wärmekunden mit 4,3 Milliarden Euro

Von afp, dpa
28.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Emissionen einer Gasheizung (Symbolfoto): Die Versorger regeln die Entlastung direkt mit dem Staat.Vergrößern des Bildes
Emissionen einer Gasheizung (Symbolfoto): Die Versorger regeln die Entlastung direkt mit dem Staat. (Quelle: IMAGO/Gottfried Czepluch)
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Mit der Dezember-Soforthilfe will die Bundesregierung den Energiepreisanstieg bremsen. Die Wirtschaftsweise Grimm warnt vor einem steigendem Gasverbrauch.

Für die so genannte Dezember-Soforthilfe hat der Bund bislang mehr als vier Milliarden Euro zur Entlastung von Gas- und Fernwärmekunden ausgegeben. Die Ausgaben summierten sich nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums vom Samstag auf insgesamt 4,3 Milliarden Euro. "Dies dämpfte den Energiepreisanstieg für die Verbraucherinnen und Verbraucher", erklärte das Ministerium. Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm warnte davor, dass der Gasverbrauch wegen sinkender Preise wieder steigen könnte – dies müsse verhindert werden.

Seit Beginn der Antragsfrist Mitte November gingen nach Angaben des Ministeriums etwa 3.590 Anträge von Energieversorgern auf Erstattung oder Vorauszahlungen ein, von denen 3.212 bereits abgearbeitet wurden. Profitieren von der Soforthilfe sollen Haushalte und kleinere Unternehmen. Diese müssen dafür nichts tun, eine Antragstellung ist nicht nötig. Die Versorger regeln die Entlastung direkt mit dem Staat. Laut Energie-Branchenverband BDEW profitieren rund 20 Millionen Haushalte von der Soforthilfe.

Anträge noch bis Ende Februar möglich

Die Dezember-Soforthilfe ist die erste Stufe der Gaspreisbremse; diese wird voraussichtlich im März und rückwirkend ab 1. Januar greifen. Zugute kommt die Soforthilfe privaten Haushalten und kleineren Unternehmen mit Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden. Anspruch haben auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

Mit der Entgegennahme und Prüfung der Erstattungsanträge der Versorger beauftragte der Bund die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. Die Auszahlungen erfolgen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Hausbanken der Versorgungsunternehmen. Anträge können noch bis Ende Februar eingereicht werden.

Grimm: Kommender Winter wird "auf jeden Fall herausfordernd"

Die Wirtschaftsweise Grimm warnte angesichts sinkender Preise vor einer Gasknappheit durch wieder steigenden Verbrauch. Sie halte es für "gut vorstellbar", dass wegen der gesunkenen Großhandelspreise vor allem die Industrie wieder deutlich mehr Gas verbrauche, sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Das wäre mit Gefahren verbunden in der aktuellen Situation."

"Bis zum kommenden Winter muss es oberste Priorität haben, einen Puffer zu behalten, um auf eine angespanntere Versorgungslage reagieren zu können", sagte die Energieexpertin, die Mitglied des Sachverständigenrates ist. Unter Umständen müsse die Bundesregierung Anreize setzen, damit weiterhin Gas gespart werde, forderte sie.

Die Wirtschaftsweise verwies zudem auf die wieder steigende Nachfrage aus China durch das Ende des dortigen Corona-Lockdowns. Auch deshalb werde der kommende Winter "auf jeden Fall herausfordernd". Erst ab kommendem Jahr sei zu erwarten, dass die Kapazitäten für den Flüssiggas-Import ausreichen, um die Lage zu entspannen, sagte Grimm voraus. Die Preise würden sich allerdings auch dann noch "auf einem höheren Niveau einpendeln als vor der Krise".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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