t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesVerbraucher

Rente: Wie viel darf ich eigentlich bei der Witwenrente hinzuverdienen?


Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Rentenfrage
Wie viel darf ich bei der Witwenrente hinzuverdienen?


Aktualisiert am 28.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Rentnerin bei der Arbeit (Symbolbild): Bei der Witwenrente gelten für den Hinzuverdienst bestimmte Freibeträge.Vergrößern des Bildes
Rentnerin bei der Arbeit (Symbolbild): Bei der Witwenrente gelten für den Hinzuverdienst bestimmte Freibeträge. (Quelle: DGLimages/getty-images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Bis zu welchem Hinzuverdienst wird die Witwenrente nicht gekürzt?

Eine Witwen- oder Witwerrente soll helfen, den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen zu sichern. Ist ein höheres eigenes Einkommen vorhanden, kann die Rente allerdings gekürzt werden. "Einkommen wird nur dann tatsächlich auf die Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu t-online.

Der Freibetrag liegt zurzeit bei Wohnsitz in den alten Bundesländern bei rund 951 Euro und in den neuen Bundesländern bei rund 938 Euro (Stand: Januar 2023). Diese Freibeträge werden immer zum 1. Juli eines Jahres entsprechend der Rentenanpassung erhöht. Was es mit der Rentenanpassung auf sich hat, lesen Sie hier.

Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Neben der eigenen Altersrente gehören auch weitere Einkünfte – wie beispielsweise Entgelt aus einem Minijob – zum Einkommen. "Werden diese Freibeträge mit dem Nettoeinkommen überschritten, wird der darüber liegende Betrag zu 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet", so Sennewald weiter. Mehr dazu lesen Sie hier.

Dies bedeutet für Sie: Erreicht Ihre Altersrente bereits den Freibetrag, würde bei einem 520-Euro-Job Ihre Witwenrente um 208 Euro (40 Prozent von 520 Euro) gekürzt.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website