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Zahl der Baugenehmigungen sinkt auch im Oktober kräftig


Immobilien
Zahl der Baugenehmigungen sinkt auch im Oktober kräftig

Von dpa
Aktualisiert am 18.12.2024Lesedauer: 2 Min.
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Die Zahl der Baugenehmigungen ist auch im Oktober eingebrochen (Archivbild) (Quelle: Patrick Pleul/dpa/dpa-bilder)
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Bei den Baugenehmigungen nimmt der Abwärtstrend kein Ende. Auch zum Auftakt ins vierte Quartal fallen die Zahlen deutlich. Vor allem eine beliebte Gebäudeart ist betroffen.

Die Talfahrt bei den Baugenehmigungen in Deutschland setzt sich ungebremst fort. Im Oktober wurde der Bau von 18.800 Wohnungen bewilligt, 18 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Von Januar bis Oktober wurden damit in Summe 175.800 Wohnungen genehmigt - fast ein Fünftel (19,5 Prozent) weniger als im Vorjahreszeitraum. Das Jahresziel der Bundesregierung von 400.000 neuen Wohnungen rückt damit in weite Ferne.

In den Zahlen des Statistischen Bundesamts sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch Umbauten enthalten. Die Bewilligungen sind mit Blick auf den Wohnungsmangel in Städten ein wichtiger Indikator: Was nicht genehmigt wird, wird später auch nicht gebaut. Der Wohnungsbau steckt nach einem Zinsanstieg und angesichts hoher Baukosten in der Krise.

Starker Rückgang bei Einfamilienhäusern

Besonders stark ging im Oktober die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser zurück - um knapp ein Viertel (23,6 Prozent) auf 31.800. Bei Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 13,6 Prozent auf 10.700. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, fiel die Zahl der bewilligten Wohnungen deutlich um gut 22 Prozent auf 92.000.

Der Bauindustrieverband HDB sprach von einer enttäuschenden Zwischenbilanz zum Jahresende. "Nach vielen Monaten mit hohen zweistelligen Rückgängen liegen wir daher nun auf dem Niveau von 2012", sagte Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller. Auf der Agenda der nächsten Bundesregierung müsse die Förderung bezahlbaren Wohnungsbaus stehen, der Abbau von Bürokratie und die Begrenzung staatlich verordneter Gebäudeanforderungen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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