Nicht nur an Black Friday Zollbestimmungen: Was Sie besser nicht bestellen sollten
Auch rund um Black Friday nimmt der Zoll Bestellungen aus dem Ausland gründlich unter die Lupe - und zieht sie mitunter aus dem Verkehr. Gegen welche Regelungen Ihre Sendung nicht verstoßen sollte.
Der Black Friday steht vor der Türe und mit ihm beginnt vielerorts die vorweihnachtliche Schnäppchenjagd. Damit Sie am Ende keine bösen Überraschungen mit Ihren Bestellungen erleben, sollten Sie wissen, was Sie überhaupt bestellen dürfen. Denn gerade Postsendungen aus dem Ausland unterliegen strengen Verboten und Beschränkungen. Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, dass das Paket vom Zoll beschlagnahmt wird. Das kann auch zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen. Darauf weist das Hauptzollamt Rosenheim hin.
Welche Bestellungen der Zoll aussortiert:
- Elektrogeräte ohne erforderliche Zulassung - etwa eine CE-Kennzeichnung oder eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
- gefälschte Markenartikel
- Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern. Auch nach der Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ist die Einfuhr der Samen aus diesen Ländern verboten
- Tierische Erzeugnisse - zum Beispiel in Form von Nahrungsmitteln
Reinhard Mayr ist Leiter des Rosenheimer Hauptzollamtes. Er rät: Vor dem Bestellen schauen, wie die Zollbestimmungen sind. "Damit erwartete Sendungen wie geplant zugestellt werden können und es nicht zu Verstößen kommt".
Informationen zu den Regelungen gibt es auf der Webseite des Zolls. Allgemeine Anfragen beantwortet der Zoll Privatpersonen zudem per Mail unter info.privat@zoll.de oder montags bis freitags telefonisch zwischen 8.00 und 17.00 Uhr unter +49 228 30 32 60 20.
- Nachrichtenagentur dpa