t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Wann wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif?


Geduld gefragt
Wann wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Von dpa
Aktualisiert am 13.09.2024Lesedauer: 1 Min.
Die Mitarbeiterin einer Bank zählt am Schalter ScheineVergrößern des BildesBevor es Geld gibt, müssen Bausparerinnen und Bausparer sich erst mal in Geduld üben. (Quelle: Matthias Balk/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

Bausparverträge nutzen bei der Immobilienfinanzierung in der Regel nicht ab Tag eins des Abschlusses. Denn ehe der Vertrag zuteilungsreif wird, vergeht einige Zeit. Worauf es dabei ankommt.

Wer heute einen Bausparvertrag abschließt, kann mit dem Produkt zunächst nicht viel anfangen. Den Kredit gibt es erst, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist. Doch wann ist das der Fall?

"Ein Bausparvertrag besteht aus einer Spar- und einer Darlehensphase", erklärt Christian König vom Verband der Privaten Bausparkassen. In der Sparphase zahlen Sparerinnen und Sparer zunächst in den Vertrag ein - in der Regel über viele Jahre lang. Anhand der Höhe der Sparleistung und der Sparzeit ermittelt die jeweilige Bausparkasse dann die sogenannte Bewertungszahl. Zuteilungsreif wird der Vertrag, wenn eine bestimmte, im Bausparvertrag vereinbarte Bewertungszahl erreicht ist.

Dafür muss der Bausparer laut König das vereinbarte Mindestsparguthaben - was sich oft auf 40 Prozent der Bausparsumme beläuft - angespart haben. Je nach Volumen des Bausparvertrags und Höhe der Sparbeiträge dauert das unterschiedlich lange.

Anspruch auf zinssicheres Darlehen

Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, können Sparerinnen und Sparer in der Darlehensphase ein zinssicheres Bauspardarlehen in Anspruch nehmen und sich das angesparte Bausparguthaben auszahlen lassen. Genutzt werden kann das Darlehen zum Beispiel für den Erwerb von Eigentum oder Modernisierungsmaßnahmen. Das muss auch nicht sofort nach Zuteilung passieren. König zufolge bleiben Bausparern dafür mindestens 10,5 Jahre Zeit.

Das Bauspardarlehen tatsächlich in Anspruch zu nehmen, ist allerdings keine Pflicht. Wer kein Bauvorhaben anstrebt, kann sich auch einfach das angesparte Guthaben auszahlen lassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website