Hinzuverdienstgrenze fällt Heil will Nebenjob für Rentner vereinfachen
Wer seine Rente aufstocken möchte, muss bald keine Einschränkungen mehr fürchten. Der Arbeitsminister plant offenbar, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will offenbar die Hinzuverdienstgrenzen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer streichen, die nach einem vorzeitigen Renteneintritt nebenher noch arbeiten.
Das geht laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) aus einem Entwurf des Arbeitsministeriums hervor. Das Vorhaben soll demnach in Kürze zusammen mit anderen sozialrechtlichen Änderungen vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Bisher können Rentnerinnen und Rentner erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt nebenher arbeiten. Wer neben einer vorgezogenen Rente Arbeitslohn erzielt, muss eine Minderung oder gar den Wegfall des Rentenanspruchs fürchten.
Dies betrifft zum Beispiel auch Bezieherinnen und Bezieher der Rente ab 63 für langjährig Versicherte (lesen Sie hier, ob Sie mit 63 Jahren in Rente gehen können). Nach geltender Gesetzeslage wäre von 2023 an nur noch ein Nebenverdienst von 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei. Mehr dazu lesen Sie hier.
Hinzuverdienstgrenze fällt komplett
"Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ersatzlos", zitiert die FAZ nun aber aus der Vorlage des Ministeriums. Es werde in diesen Fällen "keine Beschränkung des Hinzuverdiensts mehr geben". Außerdem ist demnach vorgesehen, die Grenzen für Hinzuverdienste der Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen, und zwar auf gut 17.000 Euro um Jahr.
FDP-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Vogel begrüßte das Vorhaben in der FAZ als wichtigen Durchbruch hin zu einer einfachen, unbürokratischen Lösung. "Wir können es uns nicht leisten, auf diese Menschen und ihr großes Erfahrungswissen zu verzichten", sagte er zudem.
Weg von "starrer" Altersgrenze
Wer nach dem Renteneintritt doch noch wieder mehr arbeiten wolle als zuvor gedacht, könne dies nun unbesorgt tun. Vogel sieht in dem Vorhaben außerdem einen Schritt weg von einer starren Altersgrenze, die nicht mehr zur Lebenswirklichkeit von Millionen Menschen passe.
Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf gut 46.000 Euro im Jahr erhöht worden. Ohne die nun geplante Gesetzesänderung wäre sie zum 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6.300 Euro geschrumpft.
Im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien dazu lediglich vereinbart: "Die Flexi-Rente wollen wir durch bessere Beratung in ihrer Bekanntheit verbreitern und die Regelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug entfristen."
- Nachrichtenagentur AFP