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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Lizenz zum Lesen Warum gekaufte E-Books nicht verliehen oder verkauft werden dürfen
E-Books sind schon eine praktische Sache: Sie sind meist etwas günstiger als gedruckte Bücher und man kann stets eine große Auswahl mit sich herumtragen, ohne dass der Arm zu lang wird. Einen Haken haben die elektronischen Bücher allerdings: Gekaufte E-Books dürfen in der Regel nicht verliehen oder weitergeben werden.
Beim Kauf eines E-Books erhalten Verbraucher nur eine Lizenz zum Lesen, das heißt, man erwirbt eine Nutzungserlaubnis, aber keine Rechte an der Datei. Im Unterschied zum gedruckten Buch, darf man ein E-Book also nicht weiterverkaufen, verleihen oder verschenken, weil man kein Eigentum oder eigentumsähnliches Recht daran hat.
Aber das ist nicht alles: Amazon beispielsweise behält es sich das Recht vor, Nutzern ein gekauftes E-Book zu entziehen, wenn dieser gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Das kann der Fall sein, wenn der Käufer vorgibt, in England zu wohnen, tatsächlich aber in einem anderen Land lebt. Ärger steht auch ins Haus, wenn ein Käufer ein Buch auf mehr als sechs Geräten nutzen will. Da liegt der Verdacht nahe, der Käufer habe das Buch unrechtmäßig an andere Leser weitergegeben.
E-Books können entzogen werden
In einem anderen Fall hat Amazon vor Jahren einigen Kunden gekaufte E-Books von deren Geräten entfernt, weil es die Rechteinhaber so forderten. Zwar bekamen sie den Kaufpreis erstattet, im Nachteil waren sie trotzdem, denn das Buch waren sie los. Bei gedruckten Büchern haben die Rechteinhaber logischerweise nur noch Einfluss auf im Verkauf befindliche Ausgaben.
Der Erwerb einer Lizenz bedeutet auch, dass man ein fälschlicherweise gekauftes E-Book nicht umtauschen kann. E-Books sind im Sinne des Fernabsatzgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches eine nicht zur Rücksendung geeignete Ware. Denn selbst wenn ein Kunde die Datei per E-Mail zurückschickt, könnte sie doch auf seinem Endgerät verblieben sein. Ausnahmen gelten hier lediglich, wenn der Käufer darlegen kann, dass er ein falsches Format gekauft hat, dass mit seinem E-Book-Reader nicht kompatibel ist.
Preise für E-Books ganz unterschiedlich
Die Lizenz ist auch dafür verantwortlich, dass die Preise für E-Books ganz unterschiedlich sind, je nachdem für welche Ausgabe des gedruckten Buches sie gilt (Hardcover oder Taschenbuch) und welcher Verlag die Rechte besitzt. Außerdem werden die Lizenzen von E-Books oder digitalen Zeitschriften in der Regel auf bestimmte Länder beschränkt. Wandert der Nutzer aus, kann die Lizenz verfallen und die digitale Bibliothek wertlos werden.
Verbraucher sollten sich daher am besten bereits vor dem Kauf eines E-Book-Readers informieren, welche Regeln bei dem Gerät und dem dazugehörigen Onlineshop gelten. Amazon gibt beispielsweise an, dass die Inhalte im deutschen Kindle-Shop nur für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz verfügbar sind. Der Anbieter Buecher.de hingegen verkauft die meisten E-Books neben Deutschland auch in 25 weitere europäische Länder. Lediglich ein geringer Anteil der E-Books dürfen nach eigenen Angaben nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz verkauft werden.
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