Zahltag Software-Fehler bringt deutsche Spielhallen in Geldnot
Unbekannten ist es gelungen, in recht kurzer Zeit in Hunderten von Spielhallen Glücksspielautomaten auszuplündern. Dabei brachen sie die Automaten nicht etwa mit Gewalt auf, sondern nutzten einen Software-Fehler in den Geräten aus, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet.
Die Täter mussten lediglich eine Abfolge von Tasten an den Automaten drücken, damit diese ohne einen erspielten Gewinn das Geld auswarfen. Betroffen waren Automaten der Unternehmensgruppe Paul Gauselmann, die auch die Merkur-Spielhallen betreibt. Der Betrug fiel bereits im Februar auf, nachdem innerhalb weniger Tage sehr häufig ungewöhnlich hohe Beträge an den entsprechenden Automaten ausgezahlt wurden.
Mario Hofmeister, Pressesprecher der Gauselmann-Gruppe, erklärte auf Anfrage von T-Online.de, dass nur das Spiel Roulette von dem Software-Fehler betroffen war. Allerdings komme das Spiel in mehreren Automaten unterschiedlichen Typs zum Einsatz. Der angewandte Trick habe aber bei allen Geräten funktioniert. Die fehlerhafte Software wurde laut Hofmeister inzwischen aktualisiert.
Keine gigantische Bande
Wahrscheinlich habe ein Unbekannter den Fehler entdeckt und anschließend im Internet gegen Geld weiterverbreitet, vermutet Hofmeister. Als die Techniker im Februar begannen, den Fehler zu beheben, sei es kurzfristig zu einem erneuten Anstieg der Angriffe auf die Automaten gekommen. Damit widersprach er den Angaben des Nachrichtenmagazins, die Firma Gauselmann sei von der konzertierten Aktion einer Bande ausgegangen.
Schaden geht in die Millionen
Laut dem Spiegel meldeten einzelne Spielotheken aus dem Raum Düsseldorf bei der Polizei Verluste zwischen 70.000 und 100.000 Euro. Vom Spiegel nicht näher benannte Brancheninsider rechnen bundesweit zudem mit einem Schaden von zehn Millionen Euro.
Der Aussage des Nachrichtenmagazins, dass Automatenaufsteller Gauselmann möglicherweise für den durch Ausnutzung des Software-Fehlers entstandenen Schaden haften müsse, wiedersprach Pressesprecher Hofmeister. Das Unternehmen vertritt die Ansicht, dass hier das Delikt des Computer-Betruges vorliegt. Die Geräte seien in einer nicht zulässigen Weise bedient worden, weshalb der jeweilige Täter haften müsse.
Software-Fehler werden in Foren gehandelt
Ebenso wie Hacker ungeschlossene Software-Fehler und Sicherheitslücken in Betriebssystemen im Internet zum Verkauf anbieten, gibt es auch einen Schwarzmarkt für Systemfehler von Glücksspielautomaten. Zudem werden in themenspezifischen Internet-Foren ganze Anleitungen veröffentlicht, wie Spieler einen solchen Systemfehler "bedienen" können.
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