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Corona-Warn-App: Das befürchten Kritiker der Software


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Software vor dem Start
Was Kritiker der Corona-Warn-App befürchten


Aktualisiert am 17.06.2020Lesedauer: 5 Min.
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Im Video erklärt: So funktioniert die Corona-Warn-App. (Quelle: t-online)
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Am Dienstag geht die deutsche Corona-Warn-App an den Start. Experten zufolge gilt sie datenschutztechnisch als sicher.

Nach langer Diskussion erscheint am Dienstag die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Die soll unter anderem helfen, Infektionsketten leichter zu verfolgen. Mehr zur Funktionsweise lesen Sie hier.

Angst vor einer Überwachung sei unbegründet und die App datenschutztechnisch tadellos, das bestätigen Experten wie Henning Tillmann im Gespräch mit t-online.de. Auch TÜV Informationstechnik bewertet die Corona-Warn-App als "stabil und sicher". Wer sich selbst überzeugen möchte, kann auf der Entwicklerplattform Github den Code zur App begutachten.

Doch abseits vom Datenschutz gibt es andere Bedenken. Kritiker warnen, dass die App und Corona-Maßnahmen noch nicht absehbare gesellschaftliche Folgen haben könnten und sich im schlimmsten Fall auf lange Sicht auf unsere Freiheit auswirken können.

Unterschied zwischen faktischer und legaler Freiwilligkeit

So äußerte Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, im Gespräch mit t-online.de, dass Nutzer ohne App vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden könnten: "Ich warne davor, dass Restaurants, Geschäfte oder Flughäfen die Freiwilligkeit der App faktisch aushöhlen, indem sie nur App-Nutzern Zutritt gewähren", sagte er.

Der Informatiker Jürgen Geuter warnt ebenfalls vor solchen Szenarien. Denn zwar gebe es gesetzlich keinen Installationszwang der App: "Aber was ist, wenn Ihr Arbeitgeber Sie auffordert, die App zu installieren, um Ihrem Job nachzugehen?", fragt Geuter. "Klar gibt es eine legale Freiwilligkeit, auf die sich viele beziehen. Aber eben auch eine faktische Freiwilligkeit."

Ein Beispiel aus der Realität für dieses Argument: Hotels verlangen oft eine Kreditkarte als Sicherheit. Wer reisen will und selbst bucht, braucht also zwingend eine Karte – auch wenn er sie sonst nie nutzt und es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Jurist und Schriftsteller Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält einen faktischen Zwang ebenfalls für möglich. Beispielsweise, dass Supermärkte Kunden ohne App den Zugang verweigern. "Ob ein Nutzungszwang zulässig ist, hängt davon, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt", sagt Moini. Wenn sich zeige, dass die Infektionsraten im Herbst oder Winter stiegen und die Corona-App sie tatsächlich reduzieren könne, könne "eine zwangsweise Nutzung dieser App infrage kommen". Moini fügt aber hinzu: "Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich aber nicht, wie man das rechtlich rechtfertigen sollte."

Monatelange Gerichtsverfahren möglich

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte am Montag in der Bundespressekonferenz, dass es keinen App-Zwang geben werde. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht wenig Gefahr für die oben genannten Szenarien. In einer Diskussionsrunde von Digital-Kompass zur Corona-App sagt er: "Die Aufforderung zur Nutzung der App durch Arbeitgeber, Geschäfte oder Ähnliches würde schon nach bestehender Gesetzeslage datenschutzrechtlich nur in Ausnahmefällen Stand halten."

Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Thomas Schwenke merkt auf Anfrage von t-online.de aber an, dass beim Datenschutzrecht pauschale Prognosen kaum möglich seien. "So kann die Forderung einer App-Installation für Mitarbeiter eines Altenheims anders bewertet werden als bei Kunden eines Supermarkts", sagt Schwenke. Er weist darauf hin, dass mögliche Gerichtsverfahren in solchen Fällen Monate bis Jahre dauern können. "Bis dahin kann die Corona-App unabhängig von der letztendlichen Rechtslage zu einer Art Passierschein werden. Hier hätte ein eindeutiges Verbot derartiger App-Nutzung seitens des Gesetzgebers helfen können."

Falsche Alarme können Selbstständigen schaden

Ein anderes Problem sieht Informatiker Geuter bei der Funktionsweise der App: Denn das Programm prüft den Abstand zu anderen Nutzern per Bluetooth Low Energy: "Die Technologie ist dafür aber nicht gedacht", sagt Geuter. "Die App kann auch nicht erkennen, ob Sie von einem Infizierten durch eine Scheibe oder Wand getrennt waren. Im schlimmsten Fall werden Sie alarmiert, obwohl Sie geschützt waren."

Das würde vor allem Selbstständigen schaden, vermutet Geuter. Schließlich bedeute die Quarantäne für sie oft einen Verdienstausfall. "Das ist vor allem ein Bedrohungspotenzial für Menschen, die finanziell und sozial eher schwächer gestellt sind", sagt Geuter.

Politikwissenschaftlerin und Digitalexpertin Jeanette Hofmann weist auf ein anderes Problem hin: "Aufgrund möglicher falscher Alarme gibt es die Befürchtung, dass durch die App die Kapazitäten der Gesundheitsämter wegen vieler Befunde stark belastet werden."

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Edward Snowden warnt vor "Architektur der Unterdrückung"

Neben möglichen gesellschaftlichen Folgen gibt es aber auch Stimmen, die durch die Corona-Maßnahmen ein Ende der Freiheit fürchten. Einer davon ist Whistleblower Edward Snowden: Im Interview mit "Vice" warnte er Anfang April, dass Staaten durch die Maßnahmen eine "Architektur der Unterdrückung" aufbauen. Er wies darauf hin, dass die Corona-Tracking-Methoden die aktuelle Pandemie überleben und in Zukunft missbraucht werden könnten.

Politikwissenschaftlerin Hofmann wägt Snowdens Aussagen mit Blick auf Deutschland ab: "Das kann man nicht so pauschal beurteilen, das kommt vor allem auf das Land und die Ausgestaltung der App an", sagt Hofmann. "Und bei uns gab es ja eine öffentliche Debatte, bei der von Juristen bis Datenschützer alle beteiligt waren. Das haben wir sehr gut gehandhabt."

Im t-online.de-Podcast "Tonspur Wissen" merkt Hofmann auch an: "Wir sind mit dieser Corona-App erstmalig in der Lage, den Abstand zwischen Individuen zu vermessen. Und ich glaube, an dieser Idee werden wir künftig nicht mehr vorbeikommen." So könnte die Technologie künftig sowohl bei anderen Krankheitswellen, aber auch in der Polizeiarbeit zum Einsatz kommen – etwa im Kampf gegen Terroristen.

Zivilgesellschaft muss wachsam sein

Jurist Moini weist ebenfalls auf mögliche negative Entwicklungen hin: "Man kann so etwas als einen ersten Schritt zum laxeren Umgang mit Gesundheitsdaten sehen. Wir haben als Zivilgesellschaft gut daran getan, dass diese App so datensparsam wird. Aber wir müssen bei jedem künftigen Schritt aufpassen, dass das nicht ohne guten Grund aufgegeben wird."

Eine Sorge von Moini ist dabei, dass die Politik mit dem Gesundheitsschutz schrittweise weitere Überwachungsmaßnahmen rechtfertigt. Er weist als Vergleich auf den Antiterrorkampf hin: So sei es inzwischen Gesetz, dass Fluggastdaten zur Terrorbekämpfung gespeichert werden – eine Form der Massenüberwachung. "So wie wir heute jeden als potenziellen Terrorverdächtigen sehen, könnten wir in Zukunft jeden für potenziell krankheitsverdächtig halten", sagt Moini. So könne man begründen, überall Fieber zu messen oder das Vorzeigen einer App zu verlangen.

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Moini betont aber auch, dass er die App in ihrer jetzigen Fassung "relativ entspannt" sehe. "Es zeigt, dass es möglich ist, sowohl Gesundheitsschutz als auch Freiheitsschutz miteinander zu versöhnen", sagt der Jurist. "Aber es gibt keine Garantie dafür, dass die Politik diese Versöhnung bei der nächsten Pandemiewelle, oder wenn es politisch opportun ist, wieder aufkündigt."

Gesetz soll Missbrauch vermeiden

Informatiker Geuter hat ähnliche Befürchtungen und verweist auf eine "Normalisierung des Arguments": "Wenn man Kontakt-Tracing an einer Stelle zulässt, wird es schwer, es an einer anderen Stelle zu verhindern", sagt Geuter. "Aber dann heißt es: Diesmal muss die App aber ein wenig anders funktionieren."

Um Missbrauch vorzubeugen, fordert Geuter darum gesetzliche Regulierung. Der Informatiker hat darum schon Anfang Mai – unter anderem zusammen mit dem Rechtswissenschaftler Malte Engeler – einen Gesetzesvorschlag verfasst. Dort sind beispielsweise die Freiwilligkeit einer App und der Umgang mit Nutzerdaten festgelegt. "So ein Gesetz sehe ich langfristig als nötig", sagt Geuter.

Auch die Grünen und Linken forderten Anfang Juni ein Gesetz mit ähnlichen Vorschlägen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Die Union lehnte das damals aber ab, mit dem Verweis, dass es ja keinen App-Zwang gebe. Am Montag bekräftige Grünen-Chef Habeck die Forderungen nochmals.

Jurist Bijan Moini befürwortet dagegen ein Gesetz: "Im jetzigen Stadium ist das nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus politischen Gründen notwendig", sagt Moini. "Denn so ein Gesetz könnte dabei helfen, die Akzeptanz der App zu erhöhen – und damit auch die Zahl der Nutzer."

Update 17.06.2020: Es wurde ein veraltetes Zitat entfernt und durch die Aussage von Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, ersetzt.

Verwendete Quellen
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