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Verfahren gegen Google zu Bund-Gesundheitsportal wird eingeleitet


Medienstaatsvertrag
Verfahren gegen Google zu Bund-Gesundheitsportal wird eingeleitet

Von dpa
Aktualisiert am 17.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Philipp Justus (links) von Google und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beantworten Fragen auf einer Pressekonferenz: Die Suchmaschine Google integriert offizielle Informationen des Gesundheitsministeriums in seine Suchergebnisse.Vergrößern des BildesPhilipp Justus (links) von Google und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beantworten Fragen auf einer Pressekonferenz: Die Suchmaschine Google integriert offizielle Informationen des Gesundheitsministeriums in ihre Suchergebnisse. (Quelle: dpa-bilder)
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Wer in Deutschland nach bestimmten Krankheiten googelt, bekommt Informationen des Gesundheitsministeriums weit oben in den Suchergebnissen angezeigt. Von der Bundesregierung ist das so gewollt. Doch möglicherweise verstößt die Kooperation mit dem Internet-Riesen gegen den neuen Medienstaatsvertrag.

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein leitet ein Verfahren gegen den Internet-Riesen Google zu einem Gesundheitsportal des Bundes ein. Noch am Donnerstag werde das medienrechtliche Verwaltungsverfahren angestoßen, bestätigte der Direktor der Landesmedienanstalt, Thomas Fuchs, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Es werde geprüft, ob durch die prominente Darstellung des Gesundheitsportals bei einer Google-Suche andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden.

Härteste Sanktion könnte theoretisch sein, dass Google das Angebot nicht bevorzugt präsentieren darf. Der Konzern hätte dann wiederum die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor Gericht zu ziehen.

Google zeigte sich von der Ankündigung irritiert. “Gerade in Zeiten einer weltweiten Gesundheitskrise erwarten Menschen, dass sie via Google vertrauenswürdige und relevante Informationen finden; nicht, dass bestimmte Medienanbieter bevorzugt werden.", sagte dazu Kay Oberbeck, Unternehmenssprecher für Google Deutschland und Zentraleuropa. Die Health Knowledge Panels machen es den Menschen in Deutschland noch einfacher, "maßgebliche und wissenschaftliche Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu finden", erklärte er weiter. "Wir sind daher sehr verwundert darüber, dass die Medienanstalt die Einbindung dieser wichtigen Informationen des Ministeriums in die Google Suche untersuchen möchte, und sind natürlich gern bereit, die Fragen der Behörde zu beantworten.”

Mit Steuergeld bezahlt

Das staatlich finanzierte Gesundheitsportal "gesund.bund.de" stellt geprüfte Informationen zu Corona und anderen Krankheiten bereit. Es wird von Google bei einer Suche in einem Kasten hervorgehoben. Die Informationen stammen zum Beispiel vom Deutschen Krebsforschungszentrum, dem Robert Koch-Institut oder medizinischen Fachgesellschaften. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Vereinbarung mit dem US-Internetkonzern im vergangenen Monat präsentiert.

Der Bund sei nicht Verfahrensgegner für die Medienanstalt, wie es weiter hieß. Das Gesundheitsministerium werde aber über das Verfahren informiert.

Im Kern geht es bei der Prüfung um Suchbegriffe zu allgemeinen Krankheiten, die auch auf dem Gesundheitsportal zu finden sind wie zum Beispiel Asthma, Migräne oder Bandscheibenvorfall. Google wird laut Medienanstalts-Direktor Fuchs nun zunächst um eine Stellungnahme gebeten. Eine Entscheidung trifft am Ende die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), in der alle Landesmedienanstalten vertreten sind.

Kampf um Aufmerksamkeit

Das Verfahren gegen Google ist der erste große Fall seit Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrags in Deutschland. Dieser zeigt die Rundfunk-Regeln auf und setzt auch einen Rahmen für Internet-Portale wie Suchmaschinen, die Inhalte zeigen, sie aber nicht selber herstellen. Der Staatsvertrag der Länder trat im November in Kraft.

Konkret dreht sich die Prüfung um den Paragrafen 94 des Vertrags, in dem es um Diskriminierungsfreiheit geht. Demnach dürfen Plattformen journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, auf deren Wahrnehmbarkeit sie besonders hohen Einfluss haben, nicht diskriminieren. Das wäre der Fall, wenn ohne sachlich gerechtfertigten Grund die Darstellung von Angeboten systematisch behindert wird.

Die unabhängigen Landesmedienanstalten sind in Deutschland für die Zulassung von privatem Rundfunk zuständig und sie überprüfen auch Medieninhalte im Internet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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