Klage der Verbraucherzentrale Schon wieder Ärger um untergeschobene Vodafone-Verträge
Immer wieder werden Verbraucher mit Kosten für Telefonverträge konfrontiert, die sie nicht abgeschlossen haben. Vodafone hat deswegen Ärger mit der Verbraucherzentrale bekommen
Wenn Kunden am Telefon – womöglich sogar mit unseriösen Methoden – zu Vertragsabschlüssen überredet wurden, können sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. In einem Fall aus Hamburg endete das mit einer herben Niederlage für Vodafone.
Das Unternehmen soll – übrigens nicht zum ersten Mal – einem Kunden einen Telefonvertrag aufgedrängt haben, ohne dass es dafür einen konkreten Auftrag gab. Stattdessen soll das Unternehmen ein Kundengespräch nachträglich fingiert und als Beweis für den Vertragsabschluss vorgelegt haben. So zumindest lautet der Vorwurf des Betroffenen, der mit Hilfe der Verbraucherzentrale Hamburg auf Unterlassung geklagt hatte.
Strafen von bis zu 250.000 Euro möglich
Die Klage hatte Erfolg: Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte, hat das Landgericht München I bestätigt, dass Vodafone Kabel Deutschland keine Verträge im Namen von Kunden abschließen darf, wenn dafür keine ausdrückliche Bestellung vorliegt. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.
Bei Vodafone haben solche unrechtmäßigen Auftragsbestätigungen jedoch offenbar System: Für die Verbraucherzentrale war es nach eigenen Angaben bereits der fünfte Fall dieser Art.
"Gut, dass das Münchner Gericht Vodafone abermals in die Schranken gewiesen hat", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Es kann nicht sein, dass Verbraucher sich immer wieder mit Verträgen auseinandersetzen müssen, die sie nicht abgeschlossen haben."
So kam es zu dem Vertragsabschluss
In dem aktuellen Fall sollen dem Betroffenen ein Festnetz- und Internetvertrag samt Sicherheitspaket von Vodafone in Rechnung gestellt worden sein – für mehr als 50 Euro pro Monat. Kurz darauf meldete sich schon der Techniker bei dem Mann, um den Anschluss einzurichten.
Dabei habe der Betroffene das Angebot im Gespräch mit einem Callcenter-Mitarbeiter zuvor ausdrücklich abgelehnt, so stellt es die Verbraucherzentrale dar. Ursprünglich hatte sich der Mann mit einem völlig anderen Anliegen an die Vodafone-Kundenhotline gewandt. Entsprechend groß war die Überraschung über den unerwünschten "Service".
Gesprächsmitschnitt angeblich fingiert
Vodafone legte zwar einen Mitschnitt des Kundengesprächs vor, in dem der Kunde die Bestellung aufgegeben haben soll. Nach Angaben der Kläger handelt es sich dabei jedoch um eine nachgestellte Szene. Der Betroffene bestreitet seine Beteiligung an der Aufnahme. Und da Vodafone keine weiteren Belege für die telefonische Auftragserteilung vorzuweisen hatte, gilt der Vertragsabschluss als unzulässig.
Der Fall zeigt, dass es sich lohnen kann, gegen unwissentlich abgeschlossene Verträge vorzugehen. Allerdings zeigt sich auch, dass Verbraucher selbst bei großen und vermeintlich seriösen Unternehmen aufpassen müssen, wie sie auf Angebote am Telefon reagieren.
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- golem.de: "Vodafone verliert im Streit um fingierten Vertragsabschluss"
- Verbraucherzentrale Hamburg: "Vodafone verliert vor Gericht"