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Alexa hört mit: Ermittler sollen Zugriff auf Daten aus smarten Geräten erhalten


Alexa hört mit
Ermittler sollen Zugriff auf Daten aus smarten Geräten erhalten

Von dpa
Aktualisiert am 06.06.2019Lesedauer: 3 Min.
Das Herstellerbild zeigt ein Amazon Echo Dot: Die Innenminister wollen die Daten von solchen Sprachassistenten auswerten und vor Gericht verwenden können.Vergrößern des Bildes
Das Herstellerbild zeigt ein Amazon Echo Dot: Die Innenminister wollen die Daten von solchen Sprachassistenten auswerten und vor Gericht verwenden können. (Quelle: La Nacion/imago-images-bilder)

Wenn man vom Bett aus per Sprachbefehl das Licht ausschaltet, geht das die Polizei nichts an. Doch was ist, wenn die im Schlafzimmer aufgezeichneten Daten helfen können, einen Mord aufzuklären?

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen bei ihrer anstehenden Konferenz in Kiel über einen möglichen Zugriff auf Daten digitaler Sprachassistenten und "smarter" Haushaltsgeräte in der Strafverfolgung beraten. "Aus unserer Sicht ist für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung es sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Eine Prüfung der damit verbundenen rechtlichen Fragen dauere aber noch an.

Der Sprecher betonte, die Beratungen bei der Innenministerkonferenz, die am nächsten Mittwoch beginnt, seien aber erst der "Einstieg in die Diskussion". Zur Aufklärung welcher Verbrechen die Auswertung solcher Geräte angestrebt werden könnte, ließ er offen. Jeder Verbraucher solle sich genau überlegen, welche Geräte er mit welchen Privatsphäre-Einstellungen nutze, mahnte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.

Die Polizei darf an Daten von Smart-Home-Geräten und Sprachassistenten bisher aus Datenschutzgründen nicht ran. Auch technisch wäre ein Zugriff schwierig. Denn oft liegt der Schlüssel zu den Daten nicht beim Anbieter des Geräts, sondern beim Nutzer.

Worum geht es konkret? Wer mit dem Internet verbundene Sprachassistenten verwendet, hinterlässt genauso digitale Spuren wie die Nutzer von "smarten" Fernsehern, Hightech-Kühlschränken oder modernen Alarmanlagen. Diese Spuren sind für Ermittler potenziell interessant. Doch was ist mit dem Anspruch auf Privatsphäre? Und wo greift hier der Datenschutz?

Über Sprache gesteuerte Assistenten wie Apples Siri, Amazons Alexa oder Googles Assistant haben bereits Einzug in den Alltag von Millionen Nutzern gefunden. Sind die Lautsprecher mit eingebautem Computer oder direkt ins Smartphone integrierten Helfer aktiviert, lauschen sie auf ihr Aktivierungswort und führen auf Kommando Aktionen aus. Sie spielen etwa Musik von Streamingdiensten oder beantworten leichte Fragen.

Grüne und FDP sind alarmiert. "Dieser ausufernde Schnüffelstaat gängelt damit nur die Bürgerrechte von Millionen unschuldiger Bürger", warnte der FDP-Bundestagsabgeordnete Benjamin Strasser. Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz sagte, statt "millionenfacher Wanzen in unseren Wohnungen" brauche Deutschland sichere vernetzte Geräte und rechtliche Vorgaben. Die SPD-Bundestagsfraktion sprach sich ebenfalls gegen eine Ausweitung der Befugnisse aus. Sie warnte vor einem "Lauschangriff 4.0".

Die Innenminister tagen vom 12. bis 14. Juni in Kiel. Ihnen liegt nach den Vorbesprechungen ein Beschlussvorschlag vor, in dem es heißt, dass "die Spurensicherung in der digitalen Welt eine immer größere Bedeutung einnimmt und die Strafverfolgungsbehörden daher in der Lage sein müssen, digitale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszuwerten". Deshalb solle ein Arbeitskreis bis zur Herbstsitzung der Innenminister Anfang Dezember einen Bericht mit Handlungsempfehlungen vorlegen.

Ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Innenministeriums betonte, der Smart-Home-Vorstoß stamme nicht von Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Das nördlichste Bundesland habe jedoch einen Antrag gestellt, der eine bessere und koordiniertere Zusammenarbeit der von mehreren Ländern eingerichteten Kompetenzzentren für Digitale Spuren zum Ziel habe. Eine Ausweitung polizeilicher Kompetenzen sehe dieser Antrag Schleswig-Holsteins aber nicht vor.

Auch beim Thema Cybercrime, zu dem Schleswig-Holstein einen Antrag eingebracht habe, gehe es nicht um eine Erweiterung gesetzlicher Befugnisse, betonte der Sprecher. Ziel sei vielmehr "die Lösung eines typischen Cybercrimeproblems". So sei es durch die quasi raum- und zeitlose Tatbegehung erforderlich, "Mechanismen zu finden, wie Sachzusammenhänge über Ländergrenzen hinweg bei Serientaten erkannt werden können".

Die mit CDU und Grünen im Norden regierende FDP störte sich trotzdem an den Plänen. "Der Vorstoß des Innenministers ist nicht mit uns abgestimmt und irritiert uns auch in der Sache", sagte der FDP-Fraktionschef im Landtag von Schleswig-Holstein, Christopher Vogt. "Wir halten nichts davon, bei der Anpassung der Sicherheitsgesetze an das digitale Zeitalter die Bürgerrechte ohne Rücksicht auf Verluste auszuhebeln und immer wieder das Verfassungsgericht zu strapazieren." Die Union solle bei der Suche nach ihrem Profil nicht über die Stränge schlagen.

Amazon stellte am Abend klar: "Wir geben keine Kundendaten an Behörden weiter, ohne dass uns eine gültige, rechtlich verbindliche Anordnung dazu verpflichtet. Zu weit gefasste oder sonst unangemessene Anforderungen weisen wir zurück." Der Konzern verwies zudem darauf, dass jeder Kunde die volle Kontrolle über seine Sprachaufzeichnungen habe. Er könne in der Alexa-App oder im Browser alle Aufzeichnungen einsehen und sie einzeln oder alle auf einmal löschen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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