t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Tatort können Zuschauer bald länger online gucken


Mediatheken
Zuschauer können Tatort bald länger online gucken

Von dpa
Aktualisiert am 30.04.2019Lesedauer: 1 Min.
Beiträge in denöffentlich-rechtlichen Mediatheken werden künftig länger abrufbar sein.Vergrößern des Bildes
Beiträge in denöffentlich-rechtlichen Mediatheken werden künftig länger abrufbar sein. (Quelle: Rolf Vennenbernd./dpa)
News folgen

Der am 1. Mai in Kraft tretende neue Rundfunkstaatsvertrag bringt laut der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab Vorteile für Mediennutzer, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Zeitungsverlage.

In dem neuen Vertrag wird beispielsweise geregelt, dass Beiträge in den Mediatheken künftig länger abrufbar sein dürfen. Bislang habe nach sieben Tagen alles gelöscht werden müssen, das ändere sich nun. "Es ist ein Riesenschatz, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Mediatheken den Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauern und Hörerinnen und Hörern zur Verfügung stellt", sagte Raab der Deutschen Presse-Agentur. Sie spricht als Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz für das Bundesland, das bei der Rundfunkkommission den Vorsitz hat.

Mit dem neuen Vertrag würden etwa in den Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen "Previews" möglich - damit beispielsweise vorab schon Serien angeschaut werden könnten - "so wie das die großen US-Plattformanbieter heute schon tun", sagte Raab. "Das muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk tun können."

Angebote im Netz dürfen nicht "presseähnlich" sein

Ein großer Fortschritt ist Raab zufolge außerdem die neue Schlichtungsstelle, die Konflikte zwischen Verlegern und Sendern außergerichtlich beilegen soll. Raab sprach in dem Zusammenhang von einer "Ausbalancierung der Dualität zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den Privaten". In der Onlinewelt konkurrieren alle Medienvertreter miteinander - "die schreibende Zunft und die audiovisuellen Medien", sagte Raab.


In der Vergangenheit habe es Konfliktfälle gegeben, Verleger hätten öffentlich-rechtlichen Anstalten vorgeworfen, dass Angebote im Netz wie eine gedruckte Zeitung daherkommen. Nun sei geregelt, dass öffentlich-rechtliche Online-Angebote nicht presseähnlich sein dürften und es einen Bezug zur Aktualität oder einer Sendung brauche.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom