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FDP-Klage gegen Netz-Gesetz gescheitert


FDP-Bundestagsabgeordnete
Klage gegen Netz-Gesetz gescheitert

Von dpa
14.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Computertasten mit der Aufschrift "Hass": Klagen gegen Netz-Gesetz gescheitertVergrößern des Bildes
Computertasten mit der Aufschrift "Hass": Klagen gegen Netz-Gesetz gescheitert (Quelle: imago-images-bilder)
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Die FDP-Bundestagsabgeordneten Manuel Höferlin und Jimmy Schulz sind vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einer Klage gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz gescheitert. Dieses zwingt soziale Netzwerke wie Facebook unter Voraussetzungen zur Löschung rechtswidriger Inhalte.

Das Gericht wies die von den FDP-Politikern erhobene vorbeugende Feststellungsklage am Donnerstag als unzulässig ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. (Az.: 6 K 4318/18)

Das NetzDG vom 1. September 2017 wird auch als Gesetz gegen Hass im Internet bezeichnet. Demnach drohen sozialen Netzwerken Strafen, wenn sie nicht innerhalb vorgegebener Fristen Beiträge mit rechtswidrigen Inhalten löschen. Die beiden FDP-Abgeordneten sind nach Gerichtsangaben registrierte Facebook-Nutzer. Beide halten demnach das Netzwerkdurchsetzungsgesetz für verfassungswidrig.

Gegen Hass und Populismus, aber nicht gegen Meinungsfreiheit

Die FDP kritisierte in diesem Zusammenhang wiederholt, das Gesetz biete Nutzern keine schnelle und praktikable Möglichkeit, vorschnell gelöschte Posts wiederherzustellen. Gegen Hass und Populismus müsse vorgegangen werden, aber nicht auf Kosten der Meinungsfreiheit.


Das Kölner Verwaltungsgericht wies die Klage der beiden FDP-Abgeordneten jedoch schon aus prozessualen Gründen zurück. Es fehle bereits an einem "hinreichend konkreten Rechtsverhältnis" zwischen den Klägern und dem beklagten Bundesamt für Justiz. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entscheiden würde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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