t-online.de-Nutzer berichten Das steckt in den mysteriösen Amazon-Paketen
Derzeit erhalten Amazon-Kunden Pakete, ohne etwas bestellt zu haben. Was dahinter steckt, ist noch unklar. Auch t-online.de-Nutzer waren betroffen. Das steckte in den Päckchen.
Derzeit berichten Amazon-Kunden über mysteriöse Pakete, die bei ihnen eintreffen. In diesen liegen verschiedene Gegenstände: Von Kosmetikartikeln bis hin zu Smartphones. Das Problem an der Sache: Bestellt haben die Kunden diese Dinge nicht.
Alle Infos zu diesem Vorfall finden Sie hier. Auch t-online.de-Nutzer haben solche Pakete erhalten. Hier lesen Sie, was in den Päckchen steckte.
Shampoo und Universal-Handyhalter
Ein Nutzer berichtet per E-Mail über eine Universal-Handyhalterung fürs Auto sowie einem Shampoo und einem Conditioner der Marke "Plantur 21", die bei ihm vor einigen Wochen eingetroffen ist. Laut dem Nutzer fanden sich die Dinge in einer schwarzen Amazon-Tüte. Ein Lieferschein fehlte. In seiner Bestellhistorie fand sich auch kein Hinweis auf den Versand. Der Mann wandte sich mit dem Problem an Amazon Deutschland – doch die wussten auch nichts von der Sache. Selbst die Nummern auf dem Etikett brachten keine Lösung. Der Mann durfte die Produkte behalten.
Dreimal Sexspielzeug
Eine Nutzerin auf Facebook schreibt, dass vor einem halben Jahr drei Pakete erhalten hat – jedes Mal gefüllt mit Sexspielzeug. Auf ihre Anfrage, was dahinterstecken könnte, hatte Amazon auch keine Antwort. Die Nutzerin habe die Sachen zurückgeschickt.
Ein Schweizer Taschenmesser
Ein Nutzer berichtet per E-Mail, dass er "vor einiger Zeit" ein Schweizer Taschenmesser erhalten habe. Als Reaktion meldete er sich bei Amazon und schickte die Ware zurück. Nach vier Wochen kam sie jedoch wieder bei ihm an. Diesmal lag ein Zettel bei, auf dem von einer "Unbestimmbarkeit zum Konto" die Rede war. Der Amazon-Support sagte dem Mann, dass er das Taschenmesser behalten durfte. Der Gegenwert: etwa 13 Euro.
Paket mit Ohr-Thermometer
Nutzer "CarfelMA" schreibt in den Kommentaren zum Bericht über das Phänomen, dass er "vor ein paar Wochen" ein Ohr-Thermometer erhalten habe. Der Nutzer meldete sich bei Amazon: Die Firma stellte fest, dass jemand einen neuen Account mit seinen Namen angelegt hatte. Als Zahlungsmethode war eine Kreditkarte aus dem Ausland hinterlegt. Die Ware soll mit einem Geschenkgutschein bezahlt worden sein. Bei "CarfelMA" selbst wurde nie ein Betrag abgebucht. "Alles sehr mysteriös", schreibt der Nutzer. Auch er durfte das Produkt behalten. Das Amazon-Konto habe er sperren lassen.
Was steckt hinter den Paketen?
Was hinter den Paketen steckt, dazu gibt es bisher nur Spekulationen. Eine These lautet, dass Händler aus Fernost einen Zweit-Account im Namen der Adressaten eröffnen und darüber die Artikel kaufen. Dadurch steige das jeweilige Produkt im Amazon-Verkaufs-Ranking.
Amazon selbst äußert sich zu den Vorfällen wie folgt: "Wir gehen jedem Hinweis von Kunden nach, die unaufgefordert ein Paket erhalten haben, da dies gegen unsere Richtlinien verstößt. Verkäufer haben in diesem Zusammenhang weder Namen noch Adressen von Amazon erhalten. Verkäufer, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, werden gesperrt, die Zahlungen werden zurückgehalten und wir leiten entsprechende rechtliche Schritte ein."
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Nutzen Absender die Impressumspflicht aus?
Laut "Spiegel Online" finden sich auch im Internet Berichte von Nutzern, die solche Pakete erhalten haben. Auffällig sie dabei, dass unter den Betroffenen sich oft Leute befinden, die eine Webseite betreiben. Laut dem Tech-Blogger Bernd Jaeger könnte es also sein, dass die Absender die Impressumspflicht in Deutschland nutzen, um an Adressen von Nutzern zu kommen.
Wer so ein Paket erhalten hat, darf es laut der Verbraucherzentrale behalten. Der Empfänger dürfe dabei den Inhalt des Paketes selbst nutzen, verschenken oder entsorgen.
Das schreibt ein Anwalt zu dem Fall
Das schreibt auch der Fachanwalt Cornelius Renner auf "Medienrecht-Blog.com". Dort heißt es, dass nach §241a BGB Ansprüche eines Unternehmens gegen Verbraucher ausgeschlossen sind, wenn der Konzern "einem Verbraucher ohne vorherige Bestellung Waren liefert und mit der Warenlieferung eine Zahlungsverpflichtung verbindet", schreibt Renner.
Zudem sei der Verbraucher "berechtigt, die zugesandten, unbestellten Sachen nach Belieben zu benutzen, ohne dass darin eine Annahme des Vertragsangebots des Versenders zu verstehen wäre. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher entweder die Ware bezahlt oder die Annahme eindeutig erklärt."
Renner betont: "Die Unzulässigkeit besteht in der Regel nur dann nicht, wenn sich der Verbraucher mit der Lieferung der Waren ohne vorherige Bestellung ausdrücklich oder stillschweigend einverstanden gezeigt hat." Unternehmen seien von diesen Regelungen ausgeschlossen.
Hinweis: Für die Zusammenstellung wurden Nutzereinsendungen per E-Mail sowie Kommentare in den sozialen Medien oder t-online.de verwendet. Dabei ließ sich die Richtigkeit der Aussagen nicht in allen Fällen überprüfen.
- Eigene Recherchen
- Spiegel Online: "Was hinter den mysteriösen Überraschungspaketen steckt"