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Nutzen oder verschenken: Empfänger unverlangter Pakete hat keinerlei Pflichten


Nutzen oder verschenken
Empfänger unverlangter Pakete hat keinerlei Pflichten

Von dpa
11.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Wer unverlangt Pakete zugesandt bekommt, muss sie nicht zurücksenden.Vergrößern des Bildes
Wer unverlangt Pakete zugesandt bekommt, muss sie nicht zurücksenden. (Quelle: Christin Klose./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss die Waren darin nicht aufbewahren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Es gebe nicht einmal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren, falls sich ein Herkunftsnachweis am oder im Paket findet.

Auch eine gegebenenfalls beiliegende Rechnung müsse nicht beglichen werden. Der Empfänger hat den Verbraucherschützern zufolge das Recht, die Ware in solchen Paketen selbst zu nutzen, zu verschenken oder zu entsorgen.

Aktuell gingen bei der Verbraucherzentrale viele Anfragen von Empfängern von Produkten in Kartons des Onlinehändlers Amazon ein. Diese hätten nichts bestellt, seien nicht beschenkt worden und auch keinem Identitätsdiebstahl zum Opfer gefallen.

Auch Paket-Irrläufer ließen sich in den bekannten Fällen ausschließen, bei denen ein buntes Sammelsurium an Waren von der Mausefalle bis zum Smartphone in den Paketen steckte. Klar ist den Verbraucherschützern zufolge nur, dass die Sendungen nicht von Amazon selbst stammen, sondern von diversen Händlern, die den Marktplatz des Handelsriesen als Verkaufsplattform nutzen. Was genau dahinter steckt, sei unklar.

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