Maßnahme gegen "Ping-Calls" Preisansagen sollen vor der Rückruffalle schützen
Telefonbetrüger verleiten Nutzer mit sogenannten "Ping-Calls" zu teuren Auslandsanrufen. Doch gegen solche Abzocke soll es jetzt Warnhinweise geben.
Internationale Gespräche mit dem Handy können richtig teuer werden. Das dürfte den meisten Verbrauchern auch bekannt sein – es sei denn, sie sind in eine Rückruffalle getappt und wussten gar nicht, wo sie anrufen. Warnhinweise sollen diese Abzocke künftig verhindern.
Zum Schutz vor teuren Handy-Kostenfallen führt die Bundesnetzagentur bei bestimmten internationalen Vorwahlen die Pflicht zur kostenlosen Preisansage wieder ein. Dies gilt für 56 Länder, deren internationale Ländervorwahl bei einem schnellen Blick aufs Display leicht mit einer deutschen Ortsvorwahl verwechselt werden können. Ein Beispiel ist der Behörde zufolge Madagaskar (Vorwahl: 00261), was leicht mit Koblenz (0261) verwechselt werden kann.
Eine zunächst auf ein Jahr befristete Verpflichtung zur Preisansage bei internationalen Vorwahlen mit Verwechslungsgefahr war zum 31. Dezember 2018 ausgelaufen. Allein im Januar 2019 seien dann 14.000 Beschwerden von Verbrauchern zu sogenannten Ping-Anrufen bei der Bundesnetzagentur eingegangen – der Behörde zufolge ein neuer Rekord. Auf dieser Webseite können Betroffene einen Betrugsfall melden.
Vor diesem Hintergrund werde die Preisansage nun erneut angeordnet. Sie muss von den Mobilfunknetzbetreibern und Mobilfunkanbietern bis spätestens 1. März 2019 umgesetzt werden.
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Bei Ping-Anrufen klingelt das Handy nur kurz, danach wird sofort aufgelegt. Ziel der Anrufer ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren und den Mobilfunkkunden lange in der Leitung zu halten, um von den generierten Verbindungsentgelten zu profitieren.
- Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung der Bundesnetzagentur