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Krankschreibung per WhatsApp: Wie funktioniert das und für wen ist es geeignet?


Bei Erkältungen
Wie funktioniert die Krankschreibung per WhatsApp?

Von dpa, t-online, str

Aktualisiert am 25.01.2019Lesedauer: 3 Min.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Neuer Service per WhatsApp.Vergrößern des Bildes
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Neuer Service per WhatsApp. (Quelle: imago-images-bilder)

Seit Ende Dezember können sich Arbeitnehmer mit einer Erkältung per WhatsApp krankschreiben lassen – ohne je einen Arzt aufgesucht zu haben. Wie funktioniert das und ist das überhaupt legal?

Ein Hamburger Start-up bietet bei Erkältungen Krankschreibungen per App an. Das Angebot der Firma "AU-Schein" startete im Dezember, kurz vor Weihnachten – also mitten in der Erkältungssaison. Das Ausstellen eines solchen digitalen Krankenscheins kostet den Nutzer neun Euro. Wir erklären, was Sie sonst noch über den Service wissen müssen.

Wie funktioniert der Service?

Für die Krankschreibung muss im Internet zunächst ein Formular ausgefüllt werden, in dem die klassischen Erkältungssymptome abgefragt werden. Die weitere Kommunikation mit einer Ärztin – inklusive persönlicher Daten und Foto der Versichertenkarte – erfolge dann über den verschlüsselten Messenger-Dienst und entspreche damit auch der Datenschutz-Grundverordnung, sagte "AU-Schein"-Gründer Can Ansay.

Wer kann das Angebot nutzen?

Bisher gibt es den Service nur für Patienten mit Erkältungssymptomen. Erkältungen seien für Telemedizin optimal geeignet, meint Ansay, da sie in der Regel ungefährlich und für den Arzt zumeist auch ohne persönlichen Kontakt diagnostizierbar seien. "Es geht ja damit niemand zum Arzt, wenn er nicht Komplikationen hat oder eben eine Krankschreibung braucht."

Laut dpa nutzten bis Anfang Januar gerade einmal ein Dutzend Erkrankte den Service. Bei den Nutzern habe es sich größtenteils um Menschen aus dem Großraum Hamburg und Schleswig-Holstein gehandelt, sagte der Firmengründer Ansay. "Einer kam aus Berlin."

Ist die Krankschreibung per WhatsApp überhaupt erlaubt?

Nach Ansicht des Firmengründers, ja. Eine im vergangenen Jahr erfolgte Lockerung des sogenannten Fernbehandlungsverbots mache es möglich. Der Firmengründer verwies auf die Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein, die im Gegensatz zur Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer einen weitreichenderen Einsatz der Telemedizin zulasse. Deshalb fahre seine Ärztin, die über keine eigene Praxis und auch keine kassenärztliche Zulassung verfüge, täglich von Hamburg über die Landesgrenze nach Schleswig-Holstein, um dort die Online-Krankschreibungen zu bearbeiten. Mehrere Rechtsgutachten hätten ergeben, dass die Kassen auch Krankschreibungen anerkennen müssen, die von einer Privatärztin ohne Kassenzulassung ausgestellt würden, so Ansay.

Was sagen die Ärzteverbände zu dem Service?

Bei Ärztevertretern stößt der neue Service auf Kritik. Die Ärztekammern in Hamburg und Schleswig-Holstein raten von der Nutzung des Onlineangebots eines Hamburger Start-ups ab. Die rechtliche Grundlage des Onlineangebots müsste noch geklärt werden.

Bedenken meldete unter anderem der Ärztliche Geschäftsführer der schleswig-holsteinischen Kammer, Carsten Leffmann, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur an, "schon aus datenschutzrechtlichen Gründen".

Auch der Argumentation des "AU-Schein"-Gründers hinsichtlich der neuen Regelung bei Fernbehandlungen will Leffmann nicht folgen. Eine Krankschreibung via WhatsApp habe die Kieler Kammer bei der Regelung der Berufsordnung nicht im Auge gehabt, sagte er. "Ich sehe schon einen Unterschied zwischen einer Fernbehandlung und der Fernausstellung eines Dokuments." Zudem gebe es bereits sichere technische Lösungen speziell für die Telemedizin, die in Zukunft weiter ausgebaut werden müsse. "Von den Angeboten global agierender Unternehmen wie WhatsApp oder Skype rate ich in diesem Zusammenhang aber ab."

Ist so ein Service nicht eine Einladung zum Blaumachen?

Ob der Service missbraucht wird, um sich vor der Arbeit zu drücken, lässt sich schwer sagen. Das ärztliche Attest wird zwar ohne großen Aufwand ausgestellt. Dennoch hält sich die Nachfrage nach dem WhatsApp-Schein in Grenzen, wie Ansay bestätigt. Von den ersten zwölf Patienten hätten alle eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, davon zwei allerdings erst nach weiteren Nachfragen der für seine Firma tätigen Ärztin.

Muss der Arbeitgeber den WhatsApp-Krankenschein akzeptieren?

Nein. Nicola Timpe von der Ärztekammer Hamburg warnte, dass misstrauische Arbeitgeber die Anerkennung einer mittels WhatsApp ausgestellten Krankschreibung verweigern könnten. "Dann muss das letztendlich vor einem Arbeitsgericht entschieden werden."

Ansay zufolge haben Umfragen ergeben, dass bisher schon unter den Krankgeschriebenen "circa zehn Prozent Blaumacher" sind. "Inklusive Dunkelziffer dürfte der Anteil bei 20 Prozent liegen." Um Tricksereien keinen Vorschub zu leisten, sei sein Angebot auf maximal zwei Krankschreibungen pro Jahr beschränkt. Letztlich gelte aber für WhatsApp wie für den Arztbesuch: "Jeder Patient, der bewusst falsche Angaben macht, begeht einen Betrug."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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