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Verheerende Testergebnisse von ADAC und c't: Die meisten Dashcams sind unbrauchbar


Verheerende Testergebnisse
Die meisten Dashcams sind unbrauchbar

Von t-online, str

14.09.2018Lesedauer: 2 Min.
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Dashcam-Test: Kameras fallen reihenweise durch. (Quelle: t-online)
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Sogenannte Dashcams im Auto sind rechtlich umstritten und oftmals illegal. Doch das ist nicht das einzige Problem. Ein gemeinsamer Test von c't und ADAC zeigt: Viele Geräte erfüllen nicht einmal ihre Kernfunktion und versagen im Ernstfall.

Im Mai ließ der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zu. Seither stieg das Interesse an Dashcams stark: Viele Käufer wollen ebenfalls mit einem Frontscheiben-Spion aufrüsten, um sich im Falle eines Unfalles möglichen Ärger zu ersparen. Dabei ist und bleibt das durchgängige und anlasslose Filmen im Straßenverkehr für Privatpersonen aus Datenschutzgründen verboten.

Viele Dashcam-Hersteller versuchten, diesen Zwiespalt mit angeblich "BGH-konformen" Produkten zu lösen, um Käufer in Sicherheit zu wiegen. Doch das täuscht, wie ein Test von ADAC und "c't" zeigte. Die meisten Produkte hielten einer Überprüfung nicht stand. Das heißt: Diese Kameras filmen illegal. Der Nutzer macht sich mit dem Einsatz strafbar.

Für den Test, der in der aktuellen Ausgabe der c't nachgelesen werden kann, wurden neun Dashcams ausgewertet. Die Preise rangieren zwischen 17 und 300 Euro. Nur zwei der Test-Dashcams erfüllten die rechtlichen Voraussetzungen, die nach dem BGH-Urteil vorläufig definiert wurden.

Demnach darf eine datenschutzkonforme Dashcam nicht durchgängig filmen, sondern muss kurze Videosequenzen (Loops) aufnehmen, die sofort überschrieben werden, wenn kein Unfall passiert. Nur versicherungstechnisch oder rechtlich relevante Szenen dürfen gespeichert werden. Sieben von neun Dashcams verstoßen laut c't gegen diese Auflage: Hier werden Aufnahmen erst gelöscht, wenn der Dashcam-Speicher voll ist. Ausnahmen bildeten die Modelle "Garmin Dashcam 55" (circa 150 Euro) und "Blackview DR-750 S" (circa 340 Euro).

Dazu müssen die Dashcams aber in der Lage sein, mögliche Unfallsituationen oder kritische Ereignisse korrekte zu erkennen. Die Hersteller versuchen, die Lösch-Anforderung mithilfe von Bewegungssensoren zu erfüllen. Allerdings funktioniert dies nicht zuverlässig, bemängeln die Tester. Die meisten Kameras seien im Test daran gescheitert, Ausweichversuche und Vollbremsungen aus bis zu 100 Stundenkilometern zu erkennen und den Speichermechanismus auszulösen.

Besonders krass: Zwei von neun Kameras versagten sogar im Crash-Test. Dazu wurde in der ADAC-Testanlage ein Frontalzusammenstoß simuliert, der im Auto den Airbag auslöste und das Fahrzeug meterweit über den Platz schleuderte. Bei der Auswertung des Dashcam-Speichers fehlte jedoch jegliche Beweisaufnahme für den Unfall.

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Auch die Halterung der Dashcams bewerteten die Tester als mangelhaft. Bei einem Aufprall wurden die Kamerawinkel fast immer so verändert, dass nicht mehr die Fahrbahn, sondern der Himmel gefilmt wurde. Die Tester kritisierten auch, dass fast alle Hersteller nur eine Frontkamera anbieten. Lediglich der "iTracker mini0906" filmt auch nach hinten. Die Bildqualität bewertet die Zeitschrift als "okay", zumindest tagsüber. Aufnahmen im Dunkeln seien hingegen weitgehend unbrauchbar.

Verwendete Quellen
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