Neuer E-Mail-Virus geht um Angebliche Abmahnungen enthalten Trojaner-Software
Experten warnen vor einer neuen, gefährlichen Spam-Welle. Die als Anwaltsschreiben getarnten E-Mails verbreiten Schadsoftware im Anhang. Der Empfänger wird mit einem Trick zum Öffnen verleitet.
Die Webseite Mimikama.at warnt vor Viren-Mails, die zurzeit offenbar massenhaft verbreitet werden. Die Absender geben sich darin als Rechtsanwälte aus und schocken Nutzer mit einer hohen Geldforderung. Der Vorwurf: Der Empfänger habe sich illegale Raubkopien im Netz angesehen und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen. Die entsprechende Abmahnung befinde sich im Mail-Anhang.
Bei dem als zip-Datei getarnten Anhang handelt es sich jedoch um einen sogenannten Trojaner. Das heißt, die Datei enthält in Wahrheit eine Schadsoftware, die sich nach dem Öffnen automatisch auf dem Rechner des Empfängers installiert.
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Ist der Rechner erst einmal infiziert, können die Täter auf private Daten zugreifen oder sogar den Computer aus der Ferne kontrollieren.
Grundsätzlich sollte man keine Dateianhänge aus unbekannter Quelle öffnen, die eine der folgenden Endungen trägt, schreiben die Spam-Experten von Mimikama:
- .zip
- .com
- .pif
- .scr
- .exe
Die gefälschten Anwaltsschreiben mit dem Virenanhang sollen offenbar mit viel Juristendeutsch Eindruck schinden. Als Absender werden Namen genannt wie "Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Zimmermann + Frank" oder "Kanzlei Dr. Schulz & Prof. Dr. Land GbR" oder "Rechtsanwälte Richter und Hahn mbH". Die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung beziehen sich auf wechselnde Filmtitel, die sich der Nutzer angeblich illegal heruntergeladen hat. Oft scheint es sich um Schmuddelfilme zu handeln mit Titeln wie "Sexy Cora Versaute Freizeit Blu-ray" oder "Dr Schmutzig der perverse Frauenarzt 1 Blu-ray Disc".
Wer den Anhang aus Versehen geöffnet hat, sollte seinen Rechner von einem Virenscanner überprüfen lassen. Außerdem empfiehlt es sich, alle Passwörter in den sozialen Netzwerken und in anderen Nutzerkonten zu ändern. Auch die Bank sollte über mögliche Sicherheitsbedenken des Nutzers informiert werden.