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Verwirrung um Standortdienste: Justizministerium hat ein paar Fragen an Google


Ärger wegen Standortdiensten
Justizministerium hat ein paar Fragen an Google

Von afp, str

Aktualisiert am 28.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Der Google-Schriftzug am Firmensitz in Mountain View, Kalifornien: Ein Mann klagt gegen den Konzern wegen ungewollter Standortbestimmung von Smartphone-Nutzern.Vergrößern des Bildes
Der Google-Schriftzug am Firmensitz in Mountain View, Kalifornien: Ein Mann klagt gegen den Konzern wegen ungewollter Standortbestimmung von Smartphone-Nutzern. (Quelle: Marcio Jose Sanchez/ap)

Google soll den Standort seiner Nutzer bestimmen, auch wenn diese glauben, die Funktion abgeschaltet zu haben. In den USA droht dem Internetkonzern deswegen juristischer Ärger. Und auch die Bundesregierung fordert Antworten.

Googles Umgang mit den Standortdaten der Nutzer stößt im Bundesjustizministerium auf Irritationen. Nach Informationen von "Spiegel Online" hat der Staatssekretär Gerd Billen dem Internetriesen einen Brief geschrieben, in dem er um Aufklärung bittet.

Hintergrund sind verwirrenden Angaben, die Android und iPhone-Nutzer vorfinden, wenn sie die Standortspeicherung deaktivieren. Untersuchungen hatten gezeigt, dass manche Google Apps wie "Google Maps" trotzdem weiterhin die Smartphone-Position aufzeichnen. Das sei für bestimmte Komfortfunktionen notwendig, heißt es dazu von Google.

Vielen Nutzern war das offenbar nicht bewusst, sie fühlten sich betrogen. In den USA droht Google deshalb nun Ärger: Ein Kalifornier hatte gegen die vermeintlich heimliche Standortverfolgung Klage eingereicht.

Auch das deutsche Justizministerium will wissen, was sich Google dabei gedacht hat. In dem Brief an Google-Chef Sundar Pichai kritisiert Staatsekretär Billen die "Erfassung und Speicherung von Standortdaten trotz deaktiviertem Standortverlauf" scharf. Die Praxis sei geeignet, "das Vertrauen der Verbraucher in die Nutzung von Angeboten und Diensten der digitalen Welt ganz gravierend und nachhaltig zu beeinträchtigen", zitiert "Spiegel Online" aus dem Brief. Die Nutzer müssten sich "auf die Angaben und Einstellungsmöglichkeiten der Unternehmen verlassen" können. Billen verwies dazu auf die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese schreibt vor, dass Unternehmen deutlich machen müssen, welche Daten sie für welchen Zweck erfassen.

Google hat bereits auf die Kritik reagiert und die Angaben im Internet unter dem Punkt "Hilfe" abgeändert: Dort hieß es anschließend, das Ausschalten der Standorthistorie auf Kontoebene habe keine Auswirkungen auf andere Standortdienste auf dem jeweiligen Gerät. Dazu zählen etwa die App "Mein Gerät finden" oder der Standortdienst von Google, der immer dann anspringt, wenn man bestimmte Apps nutzt – es sei denn, man verbietet es. Wenn man zum Beispiel Google Maps aufruft oder eine Google Suche ausführt, wird der Standort erfasst und gespeichert. Wie man das verhindert, erfahren Sie hier.

Billen fordert eine zentrale Funktion, über die sich die Erfassung der Standortdaten, sofern diese nicht für den Betrieb des Smartphones oder für spezielle Dienste erforderlich ist, auf einfache und verständliche Art abschalten lässt.

Kalifornier strebt Sammelklage an

In den USA ist eine Klage gegen Google wegen mutmaßlich unerlaubter Standortbestimmung von Smartphone-Nutzern eingereicht worden. Wie aus der Klageschrift hervorgeht, wird der Konzern beschuldigt, den Standort der Nutzer auch dann bestimmt zu haben, wenn die sogenannte Standorthistorie ausgeschaltet war.

Die Klage wurde bereits am Freitag von einem Mann in Kalifornien eingereicht. Angestrebt werden Schadenersatzzahlungen in nicht genannter Höhe sowie eine Sammelklage. Google äußerte sich zunächst nicht. Laut Klageschrift wird Google vorgeworfen, Datenschutzrichtlinien verletzt zu haben. In der Klageschrift wird ein Medienbericht zur Standortbestimmung durch Google zitiert.

Verwendete Quellen
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