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Datenschutz | EU plant härtere Strafen für Facebook und Google


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EU plant härtere Strafen für Facebook und Google

23.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Gebäude der Europäischen Kommission: Pläne gegen Google und FacebookVergrößern des Bildes
Gebäude der Europäischen Kommission: Pläne gegen Google und Facebook (Quelle: imago-images-bilder)

Die EU plant striktere Verbraucherschutzvorgaben für Internetriesen wie Facebook und Google. Künftig sollen auch kostenlose Dienste wie Google Mail unter Verbraucherschutzregeln fallen. Und es sollen empfindliche Strafen bei Verstößen verhängt werden können.

Das geht aus einem Dokument der EU-Kommission hervor, das die Nachrichtenagentur Reuters einsehen konnte und das im April veröffentlicht werden soll. Bei kostenlosen Angeboten bezahlen die Nutzer in der Regel mit ihren Daten statt mit Geld etwa für den Service, kostenlos Kommunikationswege oder Clouds nutzen zu können.

"Angesichts des wachsenden wirtschaftlichen Werts persönlicher Daten sind diese Dienste nicht mehr 'kostenlos'", heißt es in dem Dokument. Vorgesehen ist, dass Nutzer Informationen über die Datenverwendung vor einer Nutzung erhalten und Verträge innerhalb von 14 Tagen kündigen können. EU-Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, dass Verbraucherschützer Strafen bis zu vier Prozent des jährlichen Umsatzes verhängen können – ähnlich wie bei den Regelungen für kostenpflichtige Dienste, die im Mai in Kraft treten.

Auch der EU-Gipfel fordert in seiner Erklärung in Brüssel, dass soziale Netwerke und digitale Plattformen transparente Praktiken und den vollen Schutz von Bürgerrechten und persönlichen Daten garantieren müssen. Der Vorstoß ist auch im Zusammenhang eines schärferen Vorgehens der EU gegen Internetgiganten zu sehen.

Mehr Rechte für Verbraucherschützer

Zuletzt hatte sich Facebook dafür rechtfertigen müssen, dass in den USA die Daten von 50 Millionen Nutzern von einer Beratungsfirma genutzt wurden, um Einfluss auf die US-Präsidentschaftswahl auszuüben.

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag zustimmen. Verbraucherschützer hätten danach auch mehr Rechte, um in Affären wie dem "Dieselgate" härter vorzugehen, als der VW-Konzern bei Abgastests betrogen hatte. Empfohlen wird, die möglichen Strafen deutlich anzuheben.

Bundesdatenschützerin nutzt Facebook nicht mehr

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff bezweifelt die Ankündigung von mehr Datenschutz durch Facebook-Gründer Mark Zuckerberg. "Das Geschäftsprinzip von Facebook ist ja gerade, Daten zu generieren und sie gewinnbringend zu vermarkten. So gesehen würde ich jetzt nicht unbedingt behaupten wollen, dass ich ihm das per se glaube, aber er kann es ja auch unter Beweis stellen", sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. "Aber die Zweifel bleiben insbesondere in Anbetracht eines solchen dimensional gigantischen Vorwurfs."

Voßhoff riet von der Nutzung des sozialen Netzwerks nicht ab, empfahl aber Vorsicht. Es sei "wichtig und geboten, dass die Nutzer sich überlegen, wem geben Sie Informationen preis, wie und in welcher Weise willigen sie in was ein". Sie selbst nutze die Plattform nicht mehr, weil sich das mit ihrem Amt nicht vertrage.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters, dpa
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