Barbusige Freiheitskämpferin Facebook zensiert berühmtes Delacroix-Gemälde
Eine entblößte Brust fand der Facebook-Algorithmus wohl zu anstößig: Ein berühmtes Gemälde aus der Epoche der französischen Revolution ist in dem sozialen Netzwerk vorübergehend zensiert worden. Facebook entschuldigte sich später dafür.
Eine Abbildung des berühmten Gemäldes "Die Freiheit führt das Volk" des französischen Malers Eugène Delacroix, das eine barbusige Freiheitskämpferin mit Trikolore zeigt, ist im sozialen Netzwerk Facebook vorübergehend zensiert worden.
Das US-Unternehmen entschuldigte sich am Sonntag dafür und erklärte, das Werk "La Liberté guidant le peuple" aus dem Jahr 1830 habe auf Facebook durchaus seinen Platz und sei regelkonform.
Das soziale Netzwerk spricht von einem "Fehler"
"Zum Schutz der Integrität unseres Dienstes überprüfen wir jede Woche Millionen von Werbebildern und machen manchmal Fehler", heißt es in der Erklärung. Der Regisseur Jocelyn Fiorina hatte das Werk zur Werbung für sein derzeit in Paris aufgeführtes Theaterstück "Coups de feu rue Saint-Roch" verwendet.
Fiorina sagte der Nachrichtenagentur AFP, es habe eine Viertelstunde gedauert, bis Facebook die Abbildung mit der Begründung blockiert habe, Nacktbilder seien unzulässig. Der Regisseur postete das Bild daraufhin noch einmal – die Brüste der "Freiheit" verdeckt durch eine Binde mit der Aufschrift "Von Facebook zensiert".
Ein ähnlicher Fall landete vor Gericht
Es ist nicht das erste Mal, dass Facebooks konservative Standards in der Kunstwelt auf Kritik stoßen. Ein Fall endete sogar vor Gericht: Ein französischer Lehrer namens Frédéric Durand hatte 2011 das berühmte Gemälde "Der Ursprung der Welt" von 1866 auf Facebook hochgeladen. Darauf ist eine Nahaufnahme des weiblichen Genitalbereichs zu sehen.
Als Facebook kurz darauf das Profil des Lehrers sperrte, zog dieser vor Gericht. Das Unternehmen habe ihn daran gehindert, seiner Liebe zur Kunst Ausdruck zu verleihen. Wegen Rufschädigung forderte Durand außerdem Schadenersatz von 20.000 Euro.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Es gebe nicht ausreichend Beweise, dass die Profillöschung auf das Gemälde-Posting zurückgehe. Facebook jedenfalls bestritt das. Es sei durchaus zulässig, ein Gemälde wie das von Gustave Courbet auf der Plattform hochzuladen.
- Nachrichtenagentur AFP
- Monopol Magazin über den Fall von Frédéric Durand