Streit um Streaming-Tarif Telekom klagt gegen Vorgaben der Netzagentur

Im Streit um ihren StreamOn-Tarif wehrt sich die Deutsche Telekom jetzt vor Gericht gegen staatliche Vorgaben. Die Bundesnetzagentur hatte Änderungen verlangt, weil der Tarif gegen das Gebot der Netzneutralität verstoße. Der Konzern will das nicht einsehen.
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Die Deutsche Telekom zeigt sich im Streit mit der Bundesnetzagentur über Streaming-Dienste unbeeindruckt. "Wir sehen uns absolut im Recht", sagt Telekom-Deutschlandchef Dirk Wössner.
Das Angebot sei fair und gesetzeskonform. Ende 2017 hatte die Aufsichtsbehörde "StreamOn"-Tarife teilweise untersagt – unter anderem, weil die Telekom beim Streaming im EU-Ausland ab einer gewissen Datenmenge die Übertragungsrate drosselt. Das verstößt nach Lesart der Behörde gegen EU-Roamingregeln, die eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Verbrauchern bei Fahrten ins EU-Ausland vorsehen.
Gegen die Entscheidung der Behörde legte die Telekom Widerspruch ein und klagte vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Eine Entscheidung steht noch aus. Unterdessen darf die Telekom "StreamOn" weiterverkaufen. Damit hat sie nach eigener Darstellung Erfolg – mehr als eine Million Kunden nutzten die 2017 eingeführte Zubuchoption bereits, sagte Telekom-Deutschlandchef Dirk Wössner.
Durch den Tarif gehen bestimmte Streaming-Dienste nicht vom Datenvolumen ab
Beim "StreamOn"-Angebot der Telekom werden bestimmte datenintensive Dienste von Content-Partnern wie Apple Music, Netflix oder YouTube gegen eine Pauschale zur Verfügung gestellt, ohne dass dies auf das Datenvolumen des Vertrags angerechnet wird. Vodafone bietet ähnliche Dienste an – diese würden ebenfalls geprüft, sagte ein Sprecher der Netzagentur.
- dpa