Landgericht Berlin Facebook darf Nutzer nicht zu Klarnamen zwingen

Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen sowie Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen nach einem Urteil des Landgerichts Berlin gegen geltendes Verbraucherrecht in Deutschland.
Das Landgericht erklärte insgesamt fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden.
Unzulässig ist dem Urteil zufolge auch eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. Gegen die Facebook-Voreinstellungen und das Kleingedruckte hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geklagt. Nicht durchsetzen konnten sich die Verbraucherschützer beim Versuch, die Werbeaussage "Facebook ist kostenlos" verbieten zu lassen. Das Urteil vom 16. Januar ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherschützer hatten sich unter anderem daran gestört, dass in der Facebook-App für Mobiltelefone ein Ortungsdienst in den Voreinstellungen aktiviert wird, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. In den Einstellungen zur Privatsphäre war voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten.
Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hatte es geheißen, Facebook müsse falsche Nutzernamen akzeptieren. Das ist nicht richtig. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
- Nachrichtenagentur dpa