Gericht hat entschieden Kim Dotcom droht eine Auslieferung in die USA
Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in Neuseeland. Sollte Dotcom dort verurteilt werden, droht ihm eine lange Haftstrafe.
Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern ursprünglich Urheberrechtsverstöße im großen Stil vorgeworfen. Durch den illegalen Austausch von geschütztem Material sollen Copyright-Besitzer um bis zu eine Milliarde Dollar geprellt worden sein.
Betrug statt Urheberrechtsverstoß
Der Richter in Auckland urteilte, dass der als Kim Schmitz geborene Kieler nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Seine Anwälte wollen Berichten zufolge Berufung einlegen. "Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil", sagte der Unternehmer bei Twitter.
Dotcom hatte in dem Fall argumentiert, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Dotcom lebt seit vielen Jahren in Neuseeland und wehrt sich gegen eine Auslieferung.