Einspruch abgewiesen Kim Dotcom bekommt sein Vermögen nicht zurück
Der exzentrische deutsche Internet-Unternehmer Kim Dotcom bekommt sein Millionen-Vermögen vorerst nicht zurück. Ein US-Gericht entschied, dass die Beschlagnahmung durch amerikanische Behörden rechtmäßig sei. Diese hatten verschiedene Konten und Wertgegenstände des Megaupload-Gründers in Neuseeland und Hong Kong beschlagnahmen lassen.
Laut dem Blog Ars Technica wies das Berufungsgericht am Freitag die Forderung von Dotcoms Anwälten zurück, die beschlagnahmten Güter zurückzugeben. Als Begründung gab das Gericht an, dass Dotcom nicht zu entsprechenden Terminen in den USA erschienen sei. US-Recht lässt auch zivile Beschlagnahmungen zu, wenn sich etwa ein Angeklagter durch Flucht in ein anderes Land seinem Prozess zu entziehen versucht.
Dotcoms Anwälte argumentierten dagegen, von Flucht könne keine Rede sein. Schließlich sei Dotcom nie in den USA gewesen. Er selber äußerte sich auf Twitter: "Ich habe dort nie gelebt. Ich bin nie dorthin gereist. Ich hatte keine Firma dort. Aber alles, wofür ich gearbeitet habe, gehört nun den USA."
Zu den beschlagnahmten Gütern gehören etwa 75 Millionen von Dollar auf Konten in Hong Kong und Neuseeland, mehrere Autos, Jetskis und Kims Anwesen in Neuseeland.
2012 wurde Dotcom auf seinem Anwesen in Neuseeland auf Betreiben des FBI verhaftet. Ihm werden vor allem Urheberrechtsverletzungen in dem von ihm gegründeten Upload-Dienst Megaupload in dreistelliger Millionenhöhe vorgeworfen. Die USA verlangen seine Auslieferung, ihm drohen dort bis zu 20 Jahre Haft. Dotcom wehrt sich in Neuseeland seit Jahren gegen die Auslieferung. Im Dezember stimmte ein neuseeländisches Gericht dem US-Antrag zu, Dotcom ging in Berufung. Die nächste Anhörung ist für den 29. August angesetzt.
Den 2012 geschlossenen Dienst Megaupload dagegen will Dotcom bald in neuer Form wieder auferstehen lassen.