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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Urlaub auf Achse Dürfen Sie im Wohnmobil übernachten, wo Sie wollen?
Camping boomt wie noch nie. Aber dürfen Sie überhaupt im Wohnmobil übernachten, wo Sie wollen? Diese Regeln gelten in den 16 Bundesländern.
Der Urlaub im Wohnmobil verspricht die ganz große Freiheit – die in Wahrheit aber durchaus ihre Grenzen hat, wenn Sie in freier Natur campen wollen. Hier finden Sie die Regeln im Überblick.
Campen in freier Natur erlaubt?
Ob Sie das Wohnmobil auf einer Lichtung oder am Ufer eines Sees abstellen dürfen, regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Eines gilt aber generell: In Naturschutzgebieten ist das Campen ein absolutes Tabu. Und auf Privatgrund muss der Eigentümer zustimmen. Das gilt ebenso in privaten Wäldern.
Andererseits gilt das Betretungsrecht. Jeder darf sich demnach in der Natur erholen. Das schließt theoretisch auch das Übernachten ein – allerdings nicht das Wildcampen mit Tisch und Feuerstelle. Hier sind die Regelungen der Bundesländer im Überblick.
Baden-Württemberg
Wildcampen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das Betretungsrecht schließt nicht das Abstellen von Wohnmobil oder Wohnwagen, das Zelten und Feuermachen ein.
Bayern
Das Wildcampen geht über das Betretungsrecht hinaus und ist nicht erlaubt. Wer in einem Landschaftsschutzgebiet zelten will, muss sich dafür vorher die Erlaubnis der Kreisverwaltung einholen. In anderen Gebieten ist es generell verboten. Dazu zählen:
- Nationalparks
- Naturschutzgebiete
- Naturdenkmäler
- geschützte Landschaftsbestandteile
- geschützte Biotope
- Wildschutzgebiete
- Wasserschutzgebiete
Berlin
Das Campen ist nur auf den dafür vorgesehenen Grundstücken erlaubt. Wer im Wald campen will, benötigt dazu eine entsprechende Befugnis.
Brandenburg
Wanderer dürfen eine Nacht lang zelten. Das gilt jedoch nicht für Nationalparks, nationale Naturmonumente und Naturschutzgebiete. Auf Privatbesitz ist die Befugnis des Besitzers nötig.
Bremen
Der Stadtstaat hat kein eigenes Landeswaldgesetz. Daher gilt das Bundeswaldgesetz. Der Naturschutz, andere Erholungssuchende und die Rechte des Eigentümers müssen geachtet werden, heißt es darin.
Hamburg
Wenn der Eigentümer zustimmt, dürfen Sie in freien Landschaften zelten.
Hessen
Das Zelten und Abstellen von Wohnmobil oder Wohnwagen ist mit Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt.
Mecklenburg-Vorpommern
Wildcampen ist verboten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Forstbehörde und der Waldbesitzer zugestimmt haben.
Niedersachsen
Wildcampen ist verboten.
Nordrhein-Westfalen
Wildcampen ist verboten.
Rheinland-Pfalz
Nur wenn es der Waldbesitzer erlaubt hat, ist Wildcampen gestattet.
Saarland
Campen in Zelten oder Freizeitfahrzeugen ist in freier Natur verboten.
Sachsen
Wildcampen ist verboten.
Sachsen-Anhalt
Wenn der Waldbesitzer zustimmt, ist das Wildcampen erlaubt.
Schleswig-Holstein
Auf 20 Übernachtungsplätzen ist Wanderern und Radfahrern eine Übernachtung erlaubt. Diese Erlaubnis schließt jedoch keine Freizeitfahrzeuge ein. Informationen erhalten Sie hier.
Thüringen
Sofern der Waldbesitzer zustimmt, ist das Wildcampen erlaubt.
Übernachten am Straßenrand erlaubt?
Am Straßenrand im Wohnmobil zu übernachten – in der Regel ist das in Deutschland nur für eine Nacht erlaubt. Denn um eine Weiterfahrt ausgeruht antreten zu können, dürfe sich der Fahrer entsprechend erholen. Diese Erholungspause darf aber nicht zwei oder mehr Nächte dauern.
Weder am Straßenrand noch auf einem Parkplatz dürfen Sie Tische und Stühle herausstellen. Innerhalb Ihres Wohnmobils dürfen Sie natürlich sämtliche Einrichtung benutzen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- deutschlandfunk.de
- focus.de
- Eigene Recherche