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Dschungelcamp 2019: Kritik an RTL wegen Porno-Szenen von Sibylle Rauch


Dschungelcamp 2019
Ärger für RTL wegen Porno-Szenen von Sibylle Rauch

Von t-online, rix

Aktualisiert am 12.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Sibylle Rauch: Sie ist eine Erotik-Ikone.Vergrößern des Bildes
Sibylle Rauch: Sie ist eine Erotik-Ikone. (Quelle: MG RTL D)

Es geht wieder los. Seit Freitagabend sitzen im Dschungelcamp zwölf mehr oder minder bekannte Promis. Doch schon die erste Folge hat dem Sender im Netz mächtig Kritik eingeheimst.

Am Freitagabend fiel der Startschuss: Die Hochglanzprominenz hat das Dschungelcamp bezogen. Bei vielen der diesjährigen Kandidaten fragte sich jedoch wieder jeder: Wer zur Hölle ist das eigentlich?

Bei der Aufklärung von Sibylle Rauch war RTL besonders genau. Die 58-Jährige feierte in den Achtzigerjahren Erfolge als Pornodarstellerin. Sie wirkte in Filmen wie "Entführung ins Paradies", "Skandal im Mädcheninternat" oder "Eis am Stiel" mit Zachi Noy mit. Szenen von früher wollte RTL den Zuschauern nicht vorenthalten. Doch die waren von dem Einspieler eher entsetzt als erfreut.

"Da war Micaela Schäfer ja noch heilig"

Der Kölner Sender zeigte die Ausschnitte acht Minuten nach Sendestart. Da war es erst 21.23 Uhr. "Ihr habt da nicht gerade echt im Einspieler von der Erotik-Ikone eine Pornoszene um die Uhrzeit gezeigt?", kommentiert ein User auf der Facebook-Fanpage des Dschungelcamps die Szenen. "Ich war echt geschockt. Da war Micaela Schäfer ja noch heilig", meint ein weiterer Follower.

Auch von Eltern gibt es jede Menge Kritik. "Es ist mal wieder nicht möglich mit Kindern dieses zu schauen. Muss man denn Porno und Stöhnen in den ersten Minuten zeigen?" Filme ab 16 Jahren dürfen laut der Jugendschutzbestimmung erst ab 22 Uhr gezeigt werden, Filme ab 18 eine Stunde später.


Bei "tvnow.de" sind die Szenen nicht mehr zu sehen, nur noch zu hören. Allerdings liegt der Grund nicht bei der Altersbeschränkung, sondern bei den Rechten der Filme. Die Ausschnitte durften nur im TV ausgestrahlt werden, nicht im Netz. Über dem Einspieler liegt nun der Hinweis: Die laufenden Inhalte dürfen aus rechtlichen Gründen im Internet leider nicht gezeigt werden.

Verwendete Quellen
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