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Jan Böhmermann mit Waffe in ZDF-Sendung – Polizei ermittelt gegen ihn


Verstoß gegen das Waffengesetz?
Jan Böhmermann feuert Gewehr in ZDF-Show ab – Polizei ermittelt

Von t-online, amoh

08.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 141067535Vergrößern des Bildes
Jan Böhmermann: Er könnte Probleme mit dem Waffengesetz bekommen. (Quelle: Christoph Hardt via www.imago-images.de/imago)

In einer Ausgabe des "ZDF Magazin Royale" zog Jan Böhmermann eine Waffe und feuerte damit Richtung Publikum. Die Polizei überprüft den Vorfall.

Satiriker Jan Böhmermann ist dafür bekannt, dass er kein Blatt vor den Mund nimmt und nur zu gerne polarisiert und provoziert. So auch regelmäßig im "ZDF Magazin Royale". Am Freitag, dem 1. März, zeigte sich der Moderator in der Sendung in voller Jägermontur und thematisierte den sogenannten "Jagd-Adel". Dabei hatte er auch ein Gewehr parat, mit dem er ins Publikum feuerte. Die Angelegenheit wird jetzt von der Polizei geprüft.

Während seiner Darbietung zielte der 43-Jährige ins Publikum oder auch auf die Band und gab Schüsse ab, die von einem lauten Knall und Rauch begleitet wurden. Die Zuschauer lachten, fanden offenbar Gefallen an dem Programm.

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Diese Auffassung teilt die Kölner Polizei wohl nicht, sondern ermittelt jetzt. "Das für Straftaten nach dem Waffengesetz zuständige KK 15 hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen. Für die Verwendung von Waffen während Filmaufnahmen gelten besondere Bestimmungen", sagt Polizeisprecherin Annemarie Schott der "Bild".

Potenzieller Verstoß wird geprüft

Es werde geprüft, "um was für eine Waffe es sich gehandelt hat und ob durch die Verwendung der Waffe ein Verstoß gegen das Waffengesetz oder andere Vorschriften vorgelegen hat", führt sie weiter aus.

Professor Dr. Bernd Heinrich, Strafrechtsexperte, erklärt dem Blatt, dass es in Hinblick auf Luftgewehre gesetzliche Regelungen gibt: "Will ich sie in der Öffentlichkeit führen, benötige ich hierfür einen Waffenschein. Ausgenommen ist die eigene Wohnung beziehungsweise eigene Geschäftsräume oder das eigene befriedete Besitztum."

Jetzt müsse man klären, ob das TV-Studio als eigener Geschäftsraum oder eigenes befriedetes Besitztum angesehen werden kann. Und, ob es sich "um eine funktionsfähige Waffe oder nicht viel eher um eine unbrauchbar gemachte Waffe oder Waffenattrappe" handele.

Verwendete Quellen
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