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Monaco-Royals | Charlène und Albert: Ist eine Scheidung ausgeschlossen?


Nach Berichten über Deal
Warum eine Scheidung von Albert und Charlène ausgeschlossen ist

Von t-online, CKo

Aktualisiert am 09.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Fürst Albert und Fürstin Charlène: Das Paar war wegen der Abwesenheit der 44-Jährigen längere Zeit getrennt.Vergrößern des BildesFürst Albert und Fürstin Charlène: Das Paar war wegen der Abwesenheit der 44-Jährigen längere Zeit getrennt. (Quelle: IMAGO / PanoramiC)

Quellen sind sich sicher, dass die Ehe von Fürstin Charlène und Fürst Albert gescheitert ist. Doch zu einer offiziellen Trennung könnte es vielleicht nie kommen – jedenfalls davon ausgehend, was die 44-Jährige in dem Fall verlieren würde.

Wie steht es denn nun um die Ehe von Fürstin Charlène und ihrem Ehemann Fürst Albert? Diese Frage brennt Royalfans seit Monaten unter den Fingern. Die Gerüchte um eine gescheiterte Beziehung wurden angefeuert, als sich das Paar nach langer Zeit wieder öffentlich blicken ließ – die gebürtige Südafrikanerin in den Augen vieler Beobachter aber sehr unglücklich aussah.

Doch selbst wenn die Eltern von Zwillingen getrennt leben wollen, stünde eine Scheidung überhaupt zur Debatte? Geht man von den neuesten Berichten der "Bild"-Zeitung aus, kann dies bezweifelt werden. Denn: Albert ist ein gläubiger Katholik, eine Scheidung würde für ihn gegen die kirchlichen Dogmen verstoßen.

Charlène musste einen Ehevertrag unterzeichnen

Auch Charlène soll ihrerseits alles daran setzen, eine Scheidung zu umgehen. Der Grund sollen ihre beiden gemeinsamen Kinder Gabriella und Jacques sein. Demnach habe die ehemalige Schwimmerin vor ihrer Hochzeit 2011 einen Ehevertrag unterschrieben, der es in sich hat. Sollten sich die beiden scheiden lassen, erhalte Albert das alleinige Sorgerecht für die Siebenjährigen.

Wie das französische Medium "Voici" kürzlich berichtet, habe das Paar aufgrund dieser Umstände ein Abkommen getroffen. Demnach bekomme Charlène pro Jahr zwölf Millionen Euro und wolle in Genf leben, inklusive eigenem Personal – hier lesen Sie mehr dazu. In der Schweiz hatte sie sich einige Monate Ende 2021 und Anfang 2022 wegen Erschöpfung behandeln lassen.

Zu bestimmten Anlässen soll sie sich trotz Umzug nach Genf an der Seite ihres Ehemannes in Monaco zeigen müssen. Die gemeinsamen Kinder werden weiterhin in Monaco leben und zur Schule gehen, die Ferien dürfen sie bei ihrer Mutter verbringen. So haben beide gewonnen – die Mutter verliert nicht das Sorgerecht, Albert muss keiner öffentlichen Scheidung ins Auge blicken.

Verwendete Quellen
  • Voici: "INFO VOICI – Charlène de Monaco : cette somme mirobolante que va lui verser le prince Albert chaque année" (französisch)
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