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Shakira droht eine Strafanzeige – sie weist Vorwürfe zurück


Laut Medienbericht
Shakira droht eine Strafanzeige – sie weist Vorwürfe zurück

Von afp, t-online, mbo

08.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Shakira: Die Sängerin muss wohl bald mit einer Strafanzeige rechnen.Vergrößern des Bildes
Shakira: Die Sängerin muss wohl bald mit einer Strafanzeige rechnen. (Quelle: David Ramos/Getty Images)
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Sängerin Shakira soll in Spanien Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Nun droht ihr einem Zeitungsbericht zufolge eine Strafanzeige, die Ermittlungen seien bereits abgeschlossen.

Die spanische Staatsanwaltschaft habe Shakira bereits darüber informiert, dass sie ihre Ermittlungen abgeschlossen habe, das Verfahren aber nicht einstellen werde. So berichtet die Zeitung "El País". Dies bedeute, dass die 41-jährige Kolumbianerin in den nächsten Tagen mit einer förmlichen Anzeige rechnen müsse.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte den Bericht zunächst nicht bestätigen. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, sagte er der Nachrichtenagentur AFP.

14,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen

Die spanische Steuerbehörde wirft Shakira vor, zwischen 2011 und 2014 keine Steuern gezahlt zu haben, obwohl sie schon in Spanien lebte. Das Strafverfahren bezieht sich aber nur auf die Jahre 2012 bis 2014, da die Vorwürfe für 2011 bereits verjährt sind. Laut "El País" geht es um insgesamt 14,5 Millionen Euro.

Die kolumbianische Sängerin ist seit 2011 mit dem beim FC Barcelona unter Vertrag stehenden Fußballspieler Gerard Piqué liiert, sie haben zwei gemeinsame Söhne. Ihren Wohnsitz hat sie offiziell aber erst seit 2015 in Katalonien. Davor war sie auf den Bahamas angemeldet. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft "entspricht dies nicht der Realität", da ihr Partner und ihre Kinder in Barcelona leben.

Nicht mehr als sechs Monate in Spanien?

Shakiras Anwälte argumentieren hingegen, dass der Großteil ihrer Einnahmen bis 2014 aus internationalen Tourneen stammte und sie wegen der Konzertreisen nicht mehr als sechs Monate im Jahr in Spanien zugebracht habe. Erst ab dieser Frist muss der steuerliche Wohnsitz in Spanien angemeldet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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