Klägerin hat Berufung eingelegt Karl Dall muss erneut vor Gericht erscheinen
Karl Dall
Der Komiker war von einer Schweizer Journalistin beschuldigt worden, sie im September 2013 in einem Hotelzimmer vergewaltigt zu haben. Dall hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten und war am 9. Dezember 2014 vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Zürich-Limmat kam zu dem Schluss, dass keine hinreichenden Beweise gegen ihn vorlagen. Zudem wurden die Aussagen Dalls als zuverlässiger eingestuft als diejenigen der Klägerin.
Dalls Anwalt zuversichtlich, dass Berufung abgewiesen wird
Karl Dalls Anwalt Marc Engler sagte der Deutschen Presse-Agentur, bisher hätten sowohl die 43-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft vorsorglich Berufung eingelegt, um die Frist einzuhalten. Die schriftliche Urteilsbegründung liege noch gar nicht vor. "Ich bin zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Studium des begründeten schriftlichen Urteils auf die Berufung verzichtet", sagte Engler.
Die 43-Jährige könne die Berufung vor dem Obergericht des Kantons Zürich aber auch alleine durchsetzen, sagte Engler. Gegen ein Urteil des Obergerichts wäre wiederum Beschwerde beim Bundesgericht möglich. Von dem in Hamburg lebenden Dall selbst lag keine Stellungnahme vor.
"Verschwinde nicht aus der Öffentlichkeit"
Kurz vor Weihnachten hatte sich der Komiker erstmals nach dem Freispruch wieder ins Rampenlicht getraut und verkündet, er werde nicht aus der Öffentlichkeit verschwinden. Es werde ihm nicht wie Andreas Türck ergehen, der in den 90ern sämtliche Moderatorenjobs verloren hatte, nachdem Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn laut geworden waren.