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Boris Becker: Erstes TV-Interview nach Haftentlassung bestätigt


Nach vorzeitiger Haftentlassung
Boris Becker gibt nächste Woche sein erstes TV-Interview

Von dpa, t-online, CKo

Aktualisiert am 16.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Boris Becker: Der 55-Jährige erzählt bald von seiner Gefängniszeit.Vergrößern des Bildes
Boris Becker: Der 55-Jährige erzählt bald von seiner Gefängniszeit. (Quelle: IMAGO/WIktor Szymanowicz)
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Kaum auf freiem Fuß tritt Boris Becker wieder vor die TV-Kamera. Der ehemalige Tennisprofi spricht öffentlich über seine Haftzeit. Das ist bisher bekannt.

Am gestrigen Freitag wurde Boris Becker vorzeitig aus der Haft in Großbritannien entlassen. Anschließend landete der ehemalige Tennisprofi in Deutschland. Was die Öffentlichkeit seitdem beschäftigt: Wie geht es für ihn jetzt weiter? Dabei ist eine Frage nun geklärt: Der 55-Jährige wird tatsächlich ins Fernsehen zurückkehren.

Becker stellt sich am kommenden Dienstag erstmals nach der Entlassung Fragen in einem TV-Interview. Dabei soll es um die Zeit von Becker in Haft gehen, teilt der Sender Sat.1 am Freitag mit. "Ich freue mich, dass Boris Becker uns sein Vertrauen für das erste und weltweit einzige Interview nach der vielleicht schwersten Zeit in seinem Leben schenkt", erklärt Sat.1-Chefredakteurin Juliane Eßling.

Dienstag, 20. Dezember: Becker stellt sich TV-Interview

Laut der Mitteilung des Fernsehsenders soll das von Steven Gätjen geführte Gespräch am Dienstag zur Hauptsendezeit um 20.15 Uhr ausgestrahlt werden. Im Anschluss sollen zwei Dokumentationen über den 55-Jährigen gezeigt werden. Dass Gätjen mit Becker zusammenarbeitet, war schon im Vorfeld angeklungen. Der 50-Jährige wurde vor dem Gefängnis in Großbritannien abgelichtet, während Becker noch inhaftiert gewesen war. Hier lesen Sie mehr dazu.

Der frühere Tennisprofi war Ende April wegen Insolvenzvergehen zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die nun bereits nach rund sieben Monaten vorzeitig endete. In Deutschland genießt Boris Becker ab jetzt Straffreiheit. Sein Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser teilte dazu am Donnerstag mit: "Damit hat er seine Strafe verbüßt und ist in Deutschland keinerlei strafrechtlichen Restriktionen unterworfen."

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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