Gericht hat entschieden Geplantes Frei.Wild-Konzert findet nicht statt

Die umstrittene Rockband Frei.Wild hatte für den 20. April ein Konzert in Flensburg geplant. Das Gericht hat dieses nun platzen lassen.
Das Konzert der Südtiroler Band Frei.Wild wird nicht in der Flens-Arena stattfinden. Das Landgericht Flensburg hat am Montag den Antrag eines Konzertveranstalters auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, der im Wesentlichen darauf abzielte, die Halle am 20. April für das Konzert zur Verfügung zu stellen.
Unklar, ob Tickets zurückgegeben werden können
Vertreter von Kläger und Beklagtem waren – wie bei Zivilverfahren üblich – nicht zur Urteilsverkündung erschienen. Was nun mit bereits verkauften Tickets geschieht und ob das Konzert gegebenenfalls verlegt wird, war daher zunächst unklar. Die Band hat sich noch nicht dazu geäußert. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Nach Auffassung der Zweiten Zivilkammer hat der Kläger keinen Anspruch auf Überlassung der Halle, da zwischen den Parteien kein Mietvertrag zustande gekommen sei. Zwar müsse ein Mietvertrag, um wirksam zu sein, nicht zwingend verschriftlicht werden, heißt es in dem Urteil. Beide seien davon ausgegangen, dass ein rechtsverbindlicher Vertragsschluss erst mit schriftlicher Fixierung des Vertragstextes habe stattfinden sollen. Zu einer solchen Einigung sei es jedoch nicht mehr gekommen.
Widerstand gegen Frei-Wild-Konzert
Ein Vertragsschluss sei auch nicht durch Schweigen zustande gekommen. Denn der Geschäftsführer des Hallenbetreibers hat nach Angaben des Gerichts nicht geschwiegen, als ihm ein Vertragsangebot zugesandt wurde, sondern Sicherheitsbedenken mitgeteilt und ein kurzfristiges Telefonat erbeten. Auf Grund der Sicherheitsbedenken sei unklar gewesen, ob die Veranstaltung überhaupt habe stattfinden können.
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Gegen das Frei.Wild-Konzert regt sich viel Widerstand in Flensburg. Der Deutschrock-Gruppe wird von Kritikern eine Nähe zur rechten Szene vorgeworfen, was die Band bestreitet.
- Nachrichtenagentur dpa