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73. Vierschanzentournee: DSV-Gegner bei Neujahrsspringen disqualifiziert


Neujahrsspringen
Gleich zwei DSV-Gegner disqualifiziert

Von t-online, dd

Aktualisiert am 03.01.2025 - 17:04 UhrLesedauer: 2 Min.
Durchgesetzt: Felix Hoffmann.Vergrößern des Bildes
Durchgesetzt: Felix Hoffmann. (Quelle: IMAGO/Ulrich Wagner/imago-images-bilder)
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Beim Neujahrsspringen in Garmisch-Partenkirchen werden die Kontrahenten zweier deutscher Skispringer disqualifiziert. Ein weiterer DSV-Adler konnte dadurch hoffen – zumindest zeitweise.

Hochspannung direkt am ersten Tag des neuen Jahres: Neun der zehn deutschen Skispringer hatten sich für das Neujahrsspringen der 73. Vierschanzentournee in Garmisch-Partenkirchen am Mittwoch qualifiziert, mussten in knifflige Duelle, doch die Gegner von gleich zwei DSV-Adlern wurden dann disqualifiziert.

Erst startete Felix Hoffmann als Underdog gegen den Polen Aleksander Zniszszol, sprang bei Rückenwind auf ordentliche 124 Meter. Zniszczol sprang zwar 1,5 Meter weiter – und verlor das Duell mit Hoffmann letztlich nach Berücksichtigung der übrigen Werte. Kurze Zeit später wurde Zniszczol dann auch noch disqualifiziert.

Ähnlich verlief das Duell zwischen Philipp Raimund und dem US-Amerikaner Kevin Bickner: Hier lag Raimund mit 129,5 Metern zu 125,5 Metern knapp vorn, machte dann über die Noten den Sieg perfekt.

Kurze Zeit später dann wurde auch Bickner disqualifiziert – wodurch es Hoffmanns und Raimunds Teamkollege Stephan Leyhe zeitweise noch unter die besten fünf "Lucky Loser" schaffte. Am Ende aber schaffte es Leyhe ebenso wie Markus Eisenbichler, Constantin Schmid und Luca Roth nicht ins Finale.

Reizthema Disqualifkationen

Disqualifikationen im Skispringen sind auf Probleme bei der Kontrolle des Materials zurückzuführen: Die Kontrolle der Anzüge der Springer ist seit geraumer Zeit Reizthema. Eine Kontrolleurin oder ein Kontrolleur vermisst nach dem Springen den Sportler und gibt eine Empfehlung an das Wettkampfmanagement ab, ob dieser Sportler disqualifiziert werden soll oder nicht.

Ein Anzug im Skispringen darf nicht zu groß sein, damit die Tragfläche in der Luft nicht vergrößert wird. Zudem muss der Anzug aus nur einem Stoff sein. Dieser muss zwischen vier und sechs Millimeter dick sein und eine maximale Luftdurchlässigkeit haben. Doch damit nicht genug, denn: Der Anzug muss am Körper anliegen. In aufrechter Position dürfen sich bei den Männern maximal ein bis drei Zentimeter (bei den Frauen zwei bis vier Zentimeter) zwischen Körper und dem Anzug befinden.

Ein viel diskutiertes Problem dabei: Für die Zuschauer gibt es keine Einsicht, wie diese Kontrollen aussehen. Es fehlt an einer gewissen Transparenz und zudem auch an Zeit (mehr dazu lesen Sie hier).

Verwendete Quellen
  • Eigene Beobachtungen
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