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Manuel Gräfe: Ex-Schiedsrichter fordert offenbar 830.000 Euro vom DFB


Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt
Ex-Schiri Gräfe fordert offenbar 830.000 Euro vom DFB

Von dpa, t-online
24.03.2025Lesedauer: 1 Min.
Manuel Gräfe: Er hat von 2007 bis 2018 auf Fifa-Ebene gepfiffen.Vergrößern des Bildes
Manuel Gräfe: Er hat von 2007 bis 2018 auf Fifa-Ebene gepfiffen. (Quelle: kolbert-press/Christian Kolbert via www.imago-images.de/imago-images-bilder)
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Mit 47 Jahren war Schluss für Manuel Gräfe. Aber nicht, weil der Ex-Schiedsrichter es wollte. In dieser Woche kommt es zu einem Gerichtstermin.

Manuel Gräfe kämpft gegen Altersdiskriminierung: Der frühere Bundesliga-Schiedsrichter fordert im Rechtsstreit mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) insgesamt 830.000 Euro Schadensersatz. Wie der "Kicker" berichtet, soll es in der anstehenden Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am kommenden Donnerstag um diese Summe gehen.

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Bereits im Januar 2023 hatte das Landgericht Frankfurt Gräfe eine Entschädigung von 48.500 Euro zugesprochen. Grund dafür war eine Altersdiskriminierung, da der Berliner seine Bundesligakarriere nach 289 Einsätzen im Sommer 2021 aufgrund der damaligen Altersgrenze von 47 Jahren beim DFB beenden musste.

Berufsverhandlung 2024 zweimal verschoben

Laut "Kicker" berechnet sich der nun geforderte Streitwert hauptsächlich aus den Einkünften, die Gräfe als Unparteiischer in drei weiteren Spielzeiten erzielt hätte.

Der 51-Jährige ging trotz seines Teilerfolgs vor dem Landgericht in Berufung. Das Gericht hatte ihm einen zusätzlich geltend gemachten Verdienstausfall in Höhe von 190.000 Euro für die Saison 2021/22 nicht zugesprochen.

Die Abweisung des Klagepunkts war damit begründet worden, dass Gräfe selbst bei einer Berufung auf die Liste der Bundesliga-Referees "keine Garantie auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen" gehabt hätte. Wie Gräfe hatte auch der DFB Einspruch gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt.

Im vergangenen Jahr war die Berufsverhandlung zweimal verschoben worden, weil ein fälliger Vorschuss laut Gericht nicht eingegangen war. Ein Gerichtskostenzuschuss ist bei Zivilprozessen fällig und wird je nach Ausgang der Klage wieder zurückbezahlt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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