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Keine Einigung im Prozess um Stadionverbot für Tim Wiese


Werder Bremen
Keine Einigung im Prozess um Stadionverbot für Tim Wiese

Von dpa
25.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Tim WieseVergrößern des Bildes
Tim Wiese und Werder Bremen streiten sich vor Gericht. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/dpa-bilder)

Vor Gericht steht weiter Aussage gegen Aussage. Es geht um ein Stadionverbot für Wiese - aber vor allem um die Kosten des Verfahrens und nicht zuletzt das Image von Werders früherem Torwart.

Im Prozess um ein Stadionverbot haben sich der frühere Fußball-Nationaltorhüter Tim Wiese und sein ehemaliger Verein Werder Bremen auch am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Bremen nicht auf eine Einstellung des Verfahrens oder einen Vergleich geeinigt.

Beide Parteien sollen bis Mitte Mai ihre Argumente schriftlich an das Gericht schicken, sagte die Richterin. Das Gericht wird ihnen die Entscheidung dann ebenfalls schriftlich mitteilen und am 5. Juni öffentlich verkünden.

Anlass für das Stadionverbot waren zwei mutmaßliche Vorfälle während eines Besuchs von Wiese beim Heimspiel von Werder Bremen gegen Bayer Leverkusen Mitte März 2023. Eine Servicekraft hatte zu Prozessbeginn Ende November vor Gericht ausgesagt, dass Wiese sie wegen ihrer Hautfarbe beleidigt habe. Außerdem hatte eine zweite Kellnerin von rassistischen Witzen in der Loge berichtet, in der sich auch der ehemalige Torwart aufgehalten habe.

Wiese bestreitet die Äußerungen

Werder reagierte auf die Vorwürfe mit einem Stadionverbot gegen Wiese bis Ende des Jahres 2023. Der ehemalige Profi-Fußballer bestreitet die Äußerungen und wehrt sich vor Gericht, weil er das Stadionverbot für rechtswidrig hält.

"Es geht nicht mehr darum, das Stadionverbot aufzuheben", stellte die Richterin klar. Denn seit Beginn dieses Jahres darf der Ex-Torwart wieder Spiele im Weserstadion verfolgen. Nun geht es noch um die Kosten des Verfahrens und nicht zuletzt auch das Image des ehemaligen Profi-Fußballers, der für Bremen zwischen 2005 und 2012 insgesamt 266 Pflichtspiele absolviert hatte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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