Doch keine Revision "Drachenlord" muss nicht ins Gefängnis
Mehrfach ist der Youtuber "Drachenlord" gegenüber Gegnern handgreiflich geworden. Das gestand er vor Gericht und wurde verurteilt. Zu mild, meint die Staatsanwaltschaft. Dennoch geht sie nicht in Revision.
Die Bewährungsstrafe für den Youtuber "Drachenlord" wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft in Nürnberg hat die Revision gegen das Urteil zurückgenommen.
Das Landgericht in Nürnberg hatte den Videoblogger im März zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er unter anderem einen Mann mit einer Taschenlampe attackiert und einen anderen mit einem Stein beworfen hatte.
Angeklagter gesteht Handgreiflichkeiten vor Gericht
Der "Drachenlord" streitet sich seit Jahren mit seinen Gegnern im Internet. Immer wieder tauchten diese in der Vergangenheit vor seinem Haus im mittelfränkischen Dorf Altschauerberg auf, um ihn zu provozieren. Nach gegenseitigen Beschimpfungen wurde der Youtuber in mehreren Fällen handgreiflich, was er vor Gericht auch zugab.
Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hatte ihn in erster Instanz im vergangenen Oktober zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt.
Staatsanwaltschaft Nürnberg: Revision lohnt sich nicht
Das Urteil des Landgerichts in der Berufsverhandlung fiel dann deutlich milder aus, als die von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahre und drei Monate Haft. Dennoch sei die Staatsanwaltschaft nach der gründlichen Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe nun zu dem Schluss gekommen, dass eine Revision unter dem Strich nicht lohne, wie Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke am Dienstag mitteilt.
Der Youtuber hat sein Haus in Altschauerberg inzwischen verkauft und ist weggezogen. In dem Dorf ist es seitdem ruhig geworden. Seitdem ist Winkler in Deutschland unterwegs, wird teilweise von "Hatern" verfolgt.
- Nachrichtenagentur dpa