Stadt Nürnberg informiert Hier darf an Silvester nicht geböllert werden
In vielen bayerischen Innenstädten gibt es an Silvester Verbotszonen für Böller. So auch in Nürnberg. Die Stadt liefert einen Überblick, wo geknallt werden darf und wo nicht.
Der Jahreswechsel und die damit verbundenen Feierlichkeiten inklusive Feuerwerk rücken immer näher. Doch nicht überall darf in der Nacht vom 31. Dezember 2024 auf den 1. Januar 2025 geböllert werden. Wie bereits in der Vergangenheit gelten auch in diesem Jahr in Bayerns Innenstädten wieder weiträumige Verbotszonen.
In Nürnberg ist das Böllern etwa in der Fußgängerzone zwischen Rathaus, Hauptmarkt, Fleischbrücke, Burgstraße, Lorenz- und Sebalduskirche am 31. Dezember und 1. Januar per Allgemeinverfügung ganztägig verboten. Rund um die Kaiserburg tritt das Verbot am 31. Dezember ab 21 Uhr in Kraft und endet am 1. Januar um 2 Uhr. Während dieses Zeitraums ist es zusätzlich verboten, Raketen und Böller mitzuführen.
Im vergangenen Jahr hatte die Stadt mitgeteilt, dass Verstöße gegen die Verbote mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden könnten. Auf der Internetseite der Stadt Nürnberg gibt es eine Karte, auf der die Bereiche eingezeichnet sind, in denen keine Pyrotechnik benutzt werden darf.
- Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
- nuernberg.de: "Feuerwerksverbot in der Innenstadt am 31.12.2024 und 01.01.2025"