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Nürnberg: Waffenverbot an Bahnhöfen verschärft – auch Alltagsgegenstände


Wegen Weihnachtsmärkten
Waffenverbot am Hauptbahnhof verschärft: kein Handwerkzeug

Von t-online
22.11.2024 - 12:42 UhrLesedauer: 1 Min.
imago images 0757653798Vergrößern des Bildes
Reisende im Hauptbahnhof in Nürnberg (Archivbild): Hier gilt in der Weihnachtszeit ein neuer Erlass der Bundespolizei. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Arnulf Hettrich/imago)

Zum Verbot von Waffen am Hauptbahnhof gehören ab sofort auch Alltagsgegenstände. Was bedeutet das für die Reisenden?

Die Bundespolizei hat angekündigt, das Waffenverbot in der Vorweihnachtszeit an acht großen bayerischen Bahnhöfen zu verschärfen, darunter auch am Hauptbahnhof in Nürnberg. Dieses erweiterte Verbot umfasst auch alltägliche Gegenstände und gilt von Ende November bis kurz vor den Weihnachtsfeiertagen.

Zu den verbotenen Gegenständen gehören unter anderem Messer jeder Größe, Scheren, Handwerkzeuge, Hackwerkzeuge, Teppichmesser, Steigeisen und Eispickel. Auch andere Stichwaffen fallen unter das Verbot.

Beamte sollen gezielt nach Waffen kontrollieren dürfen

Ein Sprecher der Bundespolizei erklärte: "Wir wollen so das Sicherheitsgefühl in der Vorweihnachtszeit erhöhen und Gewalttaten präventiv entgegenwirken. Der Termin orientiert sich an den Weihnachtsmärkten vor Ort." Das erweiterte Verbot ermögliche es den Beamten, gezielt zu kontrollieren, ob Personen gefährliche Gegenstände bei sich führen, die normalerweise nicht unter das Waffengesetz fallen. Diese Maßnahmen wurden bereits während der Fußball-EM erfolgreich erprobt.

Im Falle einer Kontrolle können die temporär verbotenen Gegenstände sichergestellt und eine Geldstrafe verhängt werden. Ausnahmen gelten nur für Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ein Beispiel hierfür wäre ein Handwerker mit einem Werkzeugkoffer. Zudem sind Plastik- und Holzmesser von dieser Regelung ausgenommen.

Neben Nürnberg gilt die Anordnung auch für die Hauptbahnhöfe in Aschaffenburg, Augsburg, München, Regensburg und Würzburg. In München betrifft das Verbot zusätzlich den Ostbahnhof, den Bahnhof Pasing sowie die S-Bahn-Haltestellen am Hauptbahnhof, Marienplatz und Karlsplatz (Stachus).

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizei München vom 22.11.2024
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