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Nürnberg: Jugendlicher ersticht Schwester – so entschied das Gericht


Gericht ordnet Psychiatrie an
Jugendlicher ersticht Schwester im Drogenrausch

Von afp
25.10.2023Lesedauer: 1 Min.
Urteil in Nürnberg: Der 17-Jährige kommt in die Psychiatrie.Vergrößern des Bildes
Urteil in Nürnberg: Der 17-Jährige kommt in die Psychiatrie. (Quelle: IMAGO)

Tragischer Fall von Drogenmissbrauch: Ein 17-jähriger hat im Januar seine 14-jährige Schwester mit einem Messer getötet. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun geurteilt.

Weil er im Drogenrausch seine 14 Jahre alte Schwester erstochen hat, kommt ein 17 Jahre alter Jugendlicher in die Psychiatrie. In einem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth am Mittwoch, dass der Heranwachsende wegen einer Depression durch die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie zu betreuen sei. Diese soll sich für ihn besser eignen, als eine Erziehungsanstalt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vor der Attacke am 6. Januar Cannabis und halluzinogene Pilze konsumierte und sich dadurch fahrlässig in einen seine Schuldunfähigkeit bewirkenden Rausch versetzte. Bereits bei Aufnahme der Drogen sei der psychisch kranke Angeklagte nur vermindert schuldfähig gewesen. Im Zustand der Schuldunfähigkeit tötete er mit einem Küchenmesser seine Schwester und verletzte seine zur Hilfe eilende Mutter schwer.

Das Gericht sprach den 17-Jährigen wegen fahrlässigen Vollrauschs schuldig. Aufgrund der Schuldunfähigkeit war keine strafrechtliche Verurteilung möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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