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Gewerbsmäßiger Bandenbetrug im Nürnberger Bauamt – Urteil gefallen


Haftstrafen
Bandenbetrug in Millionenhöhe im Bauamt – Urteil gefallen

Von dpa
Aktualisiert am 04.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Landgericht Nürnberg-FürthVergrößern des Bildes
Justizgebäude in Nürnberg: Hier wurde am Mittwoch das Urteil in einem schwerwiegenden Betrugsfall gesprochen. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/dpa)
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Im Prozess um einen Millionenbetrug am Nürnberger Bauamt hat das Landgericht Nürnberg-Fürth gegen zwei Angeklagte mehrjährige Haftstrafen verhängt.

Ein ehemaliger Bauamtsmitarbeiter und ein Angestellter einer Nürnberger Baufirma wurden am Mittwoch zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren beziehungsweise dreieinhalb Jahren verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie sich unter anderem des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in Dutzenden Fällen schuldig gemacht hatten, wie eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch sagte. Dem Angestellten der Baufirma hielt das Gericht demnach zugute, dass er mit einer Selbstanzeige wesentlich zur Aufklärung beigetragen hatte. Zudem zeigte er sich demnach wie auch der ehemalige Bauamtsmitarbeiter vor Gericht geständig.

Aufbau eines betrügerischen Abrechnungssystems

Laut Anklage sollen die beiden ein betrügerisches Abrechnungssystem aufgebaut haben. Demnach habe die Baufirma regelmäßig Aufträge vom Bauamt erhalten, aber viel zu hohe Rechnungen dafür ausgestellt. Allein in den Jahren 2017 bis 2021 sollen sie das Bauamt so um rund 3,9 Millionen Euro gebracht haben. Einen großen Teil des Geldes sollen die Angeklagten untereinander aufgeteilt haben.

Um den Zahlungsfluss über Scheinrechnungen zu verschleiern, sollen weitere Firmen in Mittelfranken und der Oberpfalz beteiligt gewesen sein. Sechs Beschäftigte der Firmen waren ebenfalls angeklagt. Eine Angeklagte sprach das Gericht letztlich frei.

Die weiteren Angeklagten wurden zum Teil wegen eigener Betrugstaten sowie Beihilfe und Vorteilsgewährung verurteilt. Das Gericht verhängte gegen sie Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren sowie eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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