Geflohener Mörder Weshalb der Ausbruch für Rachid C. folgenlos bleibt
Tagelang hielt er Bayern in Atem: Nach der Flucht des verurteilten Raubmörders Rachid C. ist er nun wieder in Haft. Doch eine Strafe muss er deshalb nicht befürchten.
In den vergangenen fünf Tagen zitterte Regensburg: Hier war Rachid C., ein verurteilter Raubmörder, bei seiner Gerichtsverhandlung aus einem Fenster geflüchtet. Ihn hätte eine lebenslange Freiheitsstrafe erwartet. Zahlreiche Einsatzkräfte suchten nach dem Mann, Anwohner fürchteten um ihre Sicherheit. Doch für C. hat das wahrscheinlich keine Folgen.
Denn für den Gesetzgeber gilt: Der Drang nach Freiheit ist nicht strafbar, sondern üblich für die Menschen. Einen Haken gibt es allerdings.
Rachid C. soll auf der Flucht keine Straftaten begangen haben
Zwar ist der Ausbruch an sich keine Straftat – um jedoch zum Beispiel aus einem Gefängnis auszubrechen, wird es ganz ohne Straftaten wahrscheinlich nicht gehen. Es müssen Türen überwunden oder Menschen zu Mithelfern gemacht werden. Das geht zum Beispiel durch Sachbeschädigung und Bestechung. Doch nichts davon hat C. offenbar begangen.
"Er hat niemanden geschlagen und nichts kaputt gemacht", zitiert "Bild" Polizeihauptkommissar Florian Beck. Allerdings gehen die Ermittler davon aus, dass der Ausbrecher mehrere Helfer hatte – und die machen sich strafbar.
Wer einem Gefangenen bei einer Flucht hilft, kann mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Gegen die verdächtigen Helfer wird dabei bislang wegen Strafvereitelung ermittelt, wie das Polizeipräsidium Oberpfalz mitteilte.
- dejure.org: § 120 Gefangenenbefreiung
- "Bild": "Darum hat der Kiosk-Killer keine Strafe zu befürchten"
- Eigene Recherche