Köln Mitarbeiterin kopiert private E-Mail: Kündigung rechtens
Eine Gemeindemitarbeiterin, die für die Buchhaltung Zugriff auf den Computer sowie das E-Mailkonto ihres Arbeitgebers hatte und Inhalte unbefugt weitergab, durfte laut einem Urteil fristlos gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln am Montag mitgeteilt und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen aus der Vorinstanz aufgehoben. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht möglich (Az.: 4 Sa 290/21, Urteil vom 2.11.2021).
Die Klägerin hatte seit 23 Jahren für eine evangelische Kirchengemeinde in der Verwaltung gearbeitet. Wegen eines Verdachts auf sexuelle Übergriffe auf eine im Kirchenasyl lebende Frau hatte die Gemeindemitarbeiterin eine andere Mitarbeiterin eingeschaltet. Sie hatte Inhalte einer privaten E-Mail und den Chatverlauf zwischen dem Pastor und der Frau kopiert und weitergegeben.
Nach Meinung des Landesarbeitsgerichts hat die Klägerin damit das notwendige Vertrauensverhältnis zerstört. Ihr Ziel, die im Kirchenasyl lebende Frau schützen zu wollen, habe sie mit dieser Vorgehensweise nicht erreichen können. Außerdem liege eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen vor.