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Köln: Schwarzer Polizist sollte Drogendealer spielen


Darstellung sollte "authentisch" sein
Schwarzer Polizist sollte Drogendealer spielen


09.12.2021Lesedauer: 3 Min.
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Justizzentrum, Luxemburger Straße: Ein Polizist wurde wegen einer rassistischen Beleidigung gegen einen Kollegen verwarnt.Vergrößern des Bildes
Justizzentrum, Luxemburger Straße: Ein Polizist wurde wegen einer rassistischen Beleidigung gegen einen Kollegen verwarnt. (Quelle: Imagebroker/imago-images-bilder)

Ein Polizeibeamter wurde in Köln verwarnt. Er hatte vor anderen Kollegen einen Polizisten mit dunkler Haut gebeten, einen Drogendealer zu spielen – damit die Darstellung "authentisch" sei.

Mit einem Urteil endete in Köln das Strafverfahren gegen einen 44-jährigen Polizisten: Amtsrichter Maurits Steinebach verwarnte den Mann wegen einer rassistischen Beleidigung gegen einen Kollegen. Außerdem behält sich das Gericht die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro vor. Diese wird ein Jahr lang zur Bewährung ausgesetzt mit der Auflage, dass der Polizist sich straffrei führt und einen Betrag von 500 Euro an die Staatskasse zahlt. Die Prozesskosten trägt er ebenfalls.

"Ich maße mir nicht an zu sagen, dass Sie ein Rassist sind. Aber das war eine rassistische Äußerung, und das muss man auch beim Namen nennen", so Steinebach. Hintergrund war ein Vorfall in der Tiefgarage der Polizeiwache Ehrenfeld am 19. November 2019. Der Angeklagte leitete eine Übung an, bei der jüngere Kollegen trainieren sollten, wie sie bei einer Festnahme mutmaßlichen Straftätern gegenübertreten sollten.

Köln: "Mach du das mal, du bist schwarz"

"Wir brauchen noch einen Täter. Mach du das mal, du bist schwarz und wir wollen das hier ja authentisch nachstellen. Holen wir den schwarzen Mann in die Mitte", hat laut Anklage der Übungsleiter damals gesagt. Nach der Anhörung mehrerer Polizistinnen und Polizisten, die an dem Tag vor Ort waren, sahen Staatsanwältin und Richter als erwiesen an, dass diese oder sehr ähnliche Sätze gefallen sind.

Auch der Angeklagte selbst hatte das bestätigt und dazu erklärt, dass er auf diese Weise die Situation unterhaltsam und anschaulich gestalten wollte. Aus seiner Sicht habe der Spruch gepasst, da er die Übung in den Kontext schwarzafrikanischer Drogendealer am Ebertplatz gestellt habe. An der Reaktion des anderen habe er jedoch bemerkt, dass "etwas passiert" sei.

Opfer der Tat noch immer gekränkt

Noch immer merke man dem jungen Mann die Verletzung an, so Richter Steinebach. Der 29-Jährige hatte im Zeugenstand gesagt: "Es ist mir schon klar, dass es farbige Dealer gibt. Aber nur, um das nachzuspielen – warum muss man mich dafür nehmen? Nur, weil solche Leute mit meiner Hautfarbe rumlaufen. Das fühlt sich blöd an."

Die mehrfach vorgebrachte Entschuldigung des Angeklagten habe zunehmend einen Beigeschmack gewonnen: "Ich hatte das Gefühl, dass es nicht darum ging, sich zu entschuldigen, sondern darum, dass der Strafantrag zurückgezogen wird."

Richter und Staatsanwältin kritisieren Alltagsrassismus

Den Strafantrag hatte ein gemeinsamer Vorgesetzter gestellt, an den sich der 29-Jährige gewendet hatte, nachdem er die Übung abgebrochen hatte. "Er [der Angeklagte, Anm. d. Red.] hat gefragt, warum ich damit gleich zum Dienstgruppenleiter gehe. Er hat irgendwie Beispiele dafür angeführt, warum das falsch war, was ich gemacht habe", so der 29-Jährige über seinen angeklagten Kollegen.

Diesen Punkt sah auch Maurits Steinebach kritisch: "Ich habe Ihnen abgekauft, dass Sie zunächst betroffen waren. Was mir aber nicht gefällt: dass das im Laufe des Verfahrens eine Schlagseite bekommen hat", sagte er zum Angeklagten. Dieser hatte versucht, sich selbst als Opfer darzustellen und angeprangert, der Fall werde "politisch benutzt". Trotzdem sei er dem Kollegen "nicht böse".

"In die gleiche Richtung geht es, wenn ich von der Verteidigung höre, die Polizei solle sich mit wichtigeren Dingen beschäftigen", so der Richter. Es gehe nicht an, dass man einem Menschen aufgrund seiner Hautfarbe suggeriere, dass er wie ein Straftäter aussehe.

"Wir müssen Alltagsrassismus überwinden"

Der Verteidiger des Polizisten hatte einen Freispruch gefordert und angeführt: "Mein Mandant hat sich nichts dabei gedacht." Vorsatz liege somit nicht vor. Dem stimmte Steinebach nicht zu: "Es war eine bewusste Distanzunterschreitung, um die Situation aufzulockern. Dass die andere Person davon gekränkt ist, ist das Risiko desjenigen, der sich flapsig äußert."

Die Beleidigung sei zumindest billigend in Kauf genommen. Auch die Staatsanwältin hatte deutliche Worte in Richtung des Angeklagten gefunden: "Wir sind im Jahr 2021. Wir müssen Alltagsrassismus langsam überwinden. Das müssen Sie auch einsehen."

Rassismus in Polizeikreisen: bundesweit ein Thema

Immer wieder ist Rassismus in Polizeikreisen ein Thema. Von "Racial Profiling" sprechen Experten, wenn ein Verdacht ausschließlich auf der Hautfarbe beruht. In Deutschland gebe es dafür starke Tendenzen, hatte im März 2020 die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz angeprangert.

Nicht immer endet Racial Profiling, wie im Kölner Fall, bei einem schlechten Scherz: In Nordrhein-Westfalen hatte es im Herbst 2020 einen Skandal gegeben, weil Polizisten in Chatgruppen rechtsextreme Inhalte geteilt haben sollen. Das Land NRW hatte dazu eine Sonderinspektionsgruppe gegründet. Nach jetzigem Stand ließen sich einige Vorwürfe, aber nicht alle, bestätigen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: 23.02.21
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