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Köln: Prozess wegen sexueller Nötigung – Opfer schlug Angreifer in die Flucht


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Prozess wegen sexueller Nötigung
23-Jährige schlug Angreifer in die Flucht


30.11.2021Lesedauer: 3 Min.
Die Strafprozessordnung und Akten liegen auf einem Pult im Gerichtssaal (Symbolbild): In Köln ist ein 27-Jähriger wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung angeklagt.Vergrößern des Bildes
Die Strafprozessordnung und Akten liegen auf einem Pult im Gerichtssaal (Symbolbild): In Köln ist ein 27-Jähriger wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung angeklagt. (Quelle: biky/imago-images-bilder)

Eine Nacht mit Freunden im Ausgehviertel endete für eine junge Frau traumatisch: Ein Fremder folgte ihr bis in ihr Lindenthaler Wohnhaus und bedrängte sie im Hausflur. Der mutmaßliche Täter steht nun vor Gericht.

"Das war ein einschneidendes Erlebnis. Ich war ein offener, lustiger Mensch, bin gerne unterwegs gewesen. Das ist jetzt alles nicht mehr so", erzählt eine 23-jährige Sozialversicherungsfachangestellte im Gerichtssaal. In den frühen Morgenstunden des 26. September soll sie erst Opfer von Catcalling geworden und später vom gleichen Mann in ihrem Hausflur bedrängt worden sein.

Der mutmaßliche Täter, ein 27-jähriger Lagerist, der in Mönchengladbach lebt, ist vor dem Kölner Amtsgericht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung und versuchte sexuelle Nötigung vor.

Begonnen habe die Situation vor dem Club Reineke Fuchs an der Aachener Straße in der Kölner Innenstadt, schilderte die junge Frau: "Ich habe hinter der Absperrung gewartet und wollte mich noch von Freunden verabschieden. Da hat mich jemand von hinten angesprochen. Er sagte, dass ich eine tolle Figur hätte, was mich sehr genervt hat." Höflich, aber deutlich, habe sie ihn gebeten, sie in Ruhe zu lassen. Dann sei sie mit der Bahn nach Hause gefahren. Beim Aussteigen habe sie dann gesehen, dass der Mann in der gleichen Bahn gewesen sei und diese an der gleichen Station wie sie verlassen habe.

Opfer suchte Schutz im Videotelefonat mit Freundin

Am Gleis sei er in die von ihr entgegengesetzte Richtung gegangen. Trotzdem habe sie ein ungutes Gefühl gehabt – und das umso mehr, als sie gemerkt habe, dass der Mann ihr mit einigem Abstand doch gefolgt sei. "Ich rief eine Freundin an, die noch wach war, und habe über Facetime mit ihr gesprochen, während ich nach Hause ging." Ihr habe sie noch gesagt, dass sie es nicht gut finde nicht gut, dass er jetzt wisse, wo sie wohne. Dann habe sie aber das Haus erreicht und die Tür zugesperrt.

Am Aufzug wartend habe sie sich in dem Lindenthaler Mehrfamilienhaus in Sicherheit gewähnt – als plötzlich der Mann neben ihr aufgetaucht sei. "Ich weiß nicht, wie er ins Haus gekommen ist. Er griff mir an den Oberkörper. Ich habe geschrien und versucht, ihn abzuwehren", schilderte die 23-Jährige. "Ich glaube, er hat nicht damit gerechnet, dass ich mich so lautstark wehre." Bei dem Gerangel seien beide gemeinsam die Kellertreppe hinabgestürzt, wobei sie Schürfwunden und Prellungen erlitten habe.

Unten habe er versucht, sie an den Füßen zu ziehen, doch sie habe sich befreit: "Ich bin in den ersten Stock gelaufen und habe den Notruf gewählt." Hinter einer Brandschutztür habe sie Zuflucht gesucht und diese mit aller Kraft zugehalten, während ihr Peiniger versucht habe, ihr zu folgen.

Polizist macht vor Gericht widersprüchliche Angaben

Einsatzkräfte der Polizei, die binnen Kürze mit Blaulicht kamen, sollen dann die Situation aufgelöst haben. "Als die Sirenen kamen, ist er die Treppe runtergelaufen", so das mutmaßliche Opfer. Der Angeklagte lief an der Haustür direkt den Einsatzbeamten in die Arme, wie zwei von ihnen im Zeugenstand aussagten. Dennoch konnte das Geschehen nicht endgültig aufgeklärt werden: Zu sehr widersprachen die Worte eines Polizisten dem, was er selbst in der fraglichen Nacht dokumentiert hatte.

Der 23-jährige Beamte beschrieb vor Gericht den Festgenommenen als einen Mann, der orientiert und recht klar gewirkt habe. Laut Akte jedoch hatte der Angeklagte bei seiner Festnahme 1,5 Promille, roch nach Alkohol, antwortete verzögert, verhielt sich distanzlos, ging unsicher und schwankend. "Das sind doch erhebliche Ausfallerscheinungen. Ist das Ihre Unterschrift?", fragte Richter Karl-Heinz Seidel den Zeugen skeptisch.

Weitere Vernehmungen nötig

Der Polizist bejahte das, konnte aber den Unterschied zwischen seiner jetzigen Aussage und der Darstellung vor zwei Monaten nicht zur Zufriedenheit des Vorsitzenden erklären. Seidel ließ daher die Frage eine rechtsmedizinischen Gutachterin, wie stark alkoholisiert der Angeklagte auf einer Skala von 1 bis 10 gewirkt habe, kurzerhand nicht zu: "Dazu hat der Zeuge zu sehr rumgeeiert", beschied er.

Um ein klareres Bild vom Alkoholisierungszustand, der das Strafmaß beeinflussen kann, zu gewinnen, sollen nun noch weitere Ermittler vernommen werden. Auch die Freundin, mit der das mutmaßliche Opfer vor dem Übergriff telefoniert haben soll, wird zur Fortsetzung als Zeugin geladen. Das Verfahren wird fortgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Hauptverhandlung
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