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Ex-Boxer Felix Sturm in Köln vor Gericht: Revisionsprozess startet


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Revisionsprozess in Köln
Ex-Profiboxer Felix Sturm erneut vor Gericht


Aktualisiert am 29.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Der ehemalige Box-Profi Felix Sturm (r.) unterhält sich im Gerichtssaal vor Beginn der Berufungsverhandlung mit seinem Rechtsanwalt Nils Kröber: Sturm war zu drei Jahren Haft verurteilt worden, wegen Steuerhinterziehung, Dopings und Körperverletzung.Vergrößern des Bildes
Der ehemalige Box-Profi Felix Sturm (r.) unterhält sich im Gerichtssaal vor Beginn der Berufungsverhandlung mit seinem Rechtsanwalt Nils Kröber: Sturm war zu drei Jahren Haft verurteilt worden, wegen Steuerhinterziehung, Dopings und Körperverletzung. (Quelle: Federico Gambarini/dpa)
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Der ehemalige Boxprofi und fünfmalige Weltmeister Felix Sturm steht in Köln erneut vor Gericht: Vergangenes Jahr war er wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Doch nun soll neu verhandelt werden.

Disziplin und Durchhaltevermögen gehören für Profisportler wie den mehrfachen Box-Weltmeister Felix Sturm zum Handwerk. Am Montag brauchte er sie nicht im Ring oder beim Training, sondern auf der Anklagebank: Zwei Stunden lang dauerte allein die Verlesung der Vorwürfe gegen ihn.

Bei dem Prozess handelt es sich um ein Revisionsverfahren, dessen Inhalte bereits 2019 verhandelt worden waren. Damals kassierte Sturm eine Verurteilung zu drei Jahren Haft. Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass er sich der Steuerhinterziehung, der versuchten Steuerhinterziehung, der vorsätzlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz schuldig gemacht hatte. Der Sportler hatte das nicht hinnehmen wollen und war in die Revision gegangen.

Prozess in Köln: Aufzählungen ohne Ende

Mit vollkommen ausdrucksloser Miene saß er nun neben seinem Anwalt Nils Kröber, Partner und Steuerstrafrechtsexperte der renommierten Kölner Kanzlei Seitz. Gelegentlich schaute der Angeklagte auf den Laptop-Bildschirm seines Verteidigers, dann wieder schweifte sein Blick ab zu einem Punkt, der weit in der Ferne zu liegen schien.

Es war Geduld gefragt, während die Richter der 16. Großen Strafkammer vortrugen, was nach der Verhandlung von 2019 festgehalten worden war. Die Aufzählung von Daten über Finanztransaktionen zwischen dem Angeklagten und seinen Geschäftspartnern schien kein Ende zu nehmen. Tabelle um Tabelle reihte sich aneinander, fünf- und sechsstellige Beträge in großer Zahl wurden genannt.

Illegale Geschäfte

Die ursprüngliche Anklage hatte sich auf den gesamten Zeitraum von 2008 bis 2015 bezogen und war von Steuerhinterziehung in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro ausgegangen. Die Richter hatten jedoch im ersten Verfahren nicht alle zur Rede stehenden Taten als erwiesen angesehen: Bezüglich der Jahre 2011 und 2012 erfolgte ein Freispruch, außerdem eine Einstellung der Verfahren zum Zeitraum 2014/15. Damit verblieb ein Betrag von rund einer Million Euro Steuern, die Sturm der Staatskasse schuldig geblieben sein soll.

Für 2013 habe er erst eine Steuererklärung abgegeben, nachdem bereits Ermittlungen liefen, so die Richter, die daher von einer versuchten Steuerhinterziehung ausgehen. Außerdem soll der Sportler mit einer Firma für Marketing und Werbung einen Beratervertrag geschlossen haben, der es ihm ermöglichte, 40 Prozent seiner Netto-Einnahmen als Ausgaben an dieses Unternehmen zu deklarieren.

Tatsächlich habe das Unternehmen aber nur zehn Prozent einbehalten und den restlichen Betrag wieder an den Boxer transferiert. Ein Schweizer Nummernkonto und rückdatierte Unterlagen über nicht erbrachte Leistungen sollen bei den illegalen Geldgeschäften eine Rolle gespielt haben.

Verurteilung über Verurteilung

Als Körperverletzung hatten die Richter den Boxkampf Sturms gegen den Russen Fjodor Tschudinow in Oberhausen 2016 gewertet. Nach ihrer Einschätzung habe der Angeklagte zuvor im Trainingslager in Kitzbühel das Dopingmittel Stanozolol angewendet. Damit sollen Verletzungen während des Kampfes nicht durch die Regeln des Boxsportes gedeckt gewesen sein.

Sturm hatte allerdings bestritten, gedopt gewesen zu sein. In Teilen hatte der Bundesgerichtshof das Kölner Urteil aufgehoben, so dass neu verhandelt werden muss. Ein Urteil wird für den kommenden Freitag erwartet.

Verwendete Quellen
  • Reporterin vor Ort
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